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Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
Er soll Jugendliche zu kriminellen Taten angestachelt haben - darunter die Tötung eines Kinds: Fünf Monate nach der Festnahme eines jungen Manns in Rheinland-Pfalz hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag die Ermittlungen gegen ihn übernommen. Kai M. steht demnach unter Verdacht, eine rechtsextremistische Gruppe sowie eine Gruppe von Onlinesadisten angeführt zu haben.
Die rechtsextremistische Gruppe soll er 2024 zusammen mit anderen selbst gegründet haben. Diese habe das Ziel, durch Gewalttaten oder öffentliche Aufrufe zu Gewalt den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. Sie sei auf die Begehung besonders schwerwiegender Straftaten wie Mord oder Totschlag gerichtet, erklärte die Bundesanwaltschaft. Bilder und Videos solcher Taten würden in Chatgruppen geteilt, um Werbung für die Gruppe und für weitere Straftaten zu machen.
Spätestens Ende 2024 habe M. sich einer weiteren kriminellen Grupe angeschlossen und sei dort einer der Anführer geworden. Beide Vereinigungen gehören zur sogenannten Comszene, wie die Ermittler ausführten. Deren Mitglieder versuchen, sehr junge Menschen zu Selbstverletzung oder sogar Suizid zu bringen.
M. soll sich in den Gruppen an mehreren Straftaten beteiligt haben. Zusammen mit anderen Mitgliedern habe er einen Jungen in Russland dazu gebracht, an einer Schule ein Kind zu erstechen. In einer Chatgruppe habe er außerdem zur Tötung eines US-Bürgers aufgerufen, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Jugendliche in den USA und in Schweden habe er dazu bringen wollen, Autos anzuzünden.
Außerdem bestehe der Verdacht, dass er ein Kind in einem anderen europäischen Land dazu gebracht habe, mit einem Messer sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Dabei sei es zu schweren Verletzungen gekommen. Von einigen Taten habe er Videos im Internet verbreitet.
Der Bundesanwaltschaft zufolge steht er unter Verdacht, als Jugendlicher und Heranwachsender Mitglied einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Eine der Gruppen habe er gegründet, in beiden als Rädelsführer gehandelt.
Außerdem werfen die Ermittler ihm Anstiftung zum Mord und zur mehrfachen Brandstiftung vor, darüber hinaus Vergewaltigung und den sexuellen Missbrauch eines Kinds. Hinzu kommen weitere Vorwürfe wie die bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, die Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung.
M. sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft, aktuell auf Grundlage eines Haftbefehls des Koblenzer Amtsgerichts. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Der Beschuldigte sollte nun dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, um den Haftbefehl anzupassen.
Die Comszene ist erst seit wenigen Jahren bekannt. In Hamburg steht seit Juni ein 18-Jähriger vor Gericht, der Mädchen im Internet zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen vor der Kamera genötigt haben soll. Außerdem muss sich in der Hansestadt ein 21-Jähriger, der sich "White Tiger" nannte, wegen Mordes verantworten. Er soll psychisch labile Jugendliche über das Internet zu Gewalttaten gegen sich selbst gedrängt haben, ein 13-Jähriger soll in den USA Suizid begangen haben.
G.Schmid--VB