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Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg
Ein juristisches Gutachten sieht gute Chancen auf ein erfolgreiches AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gutachten kommt zu dem "eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist", sagte am Donnerstag in Berlin Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Ein AfD-Verbotsantrag hätte deshalb "nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg". Unter Moinis Leitung erstellte ein achtköpfiges Team innerhalb von 13 Monaten die 1500-seitige Analyse.
Diese geht davon aus, dass die AfD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ziele, "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen". Dem Gutachten zufolge verstößt die AfD insbesondere gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde.
Das Demokratieprinzip verletze die Partei, indem sie politische Gegner unterdrücken und Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich verfolgen lassen wolle. Daneben richte sich die AfD gegen die Menschenwürde von Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslime, Schutzsuchenden und Transpersonen. Das Konzept der Partei sei "die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung" dieser Gruppen, sagte Moini.
"Bislang gab es keine belastbare Antwort auf die Frage, ob die AfD verfassungswidrig ist und damit verboten werden könnte", fügte der Projektleiter des Gutachtens hinzu. Dieses schaffe "nun endlich Klarheit für Politik und Gesellschaft".
Für das Gutachten werteten die Expertinnen und Experten den Angaben zufolge über drei Millionen Texteinheiten zur AfD aus, darunter Social-Media-Posts und Pressemitteilungen. Finanziert wurde das Projekt durch private Spenden von über 20.000 Einzelpersonen in Höhe von über eine Million Euro. Die GFF verteidigt als Verein Grund- und Menschenrechte mit rechtlichen Mitteln.
Ein Parteiverbotsverfahren können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen. Im Bundestag ist dafür eine Mehrheit der Abgeordneten nötig. Über das Verbot entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht.
Die Hürden für ein Verbot gelten aber als hoch. Karlsruhe fordert dafür eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung", mit der die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigt werden soll. Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
T.Suter--VB