Volkswacht Bodensee - Hubig will Verjährungsfrist bei Vergewaltigung auf 20 Jahre verlängern

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Hubig will Verjährungsfrist bei Vergewaltigung auf 20 Jahre verlängern
Hubig will Verjährungsfrist bei Vergewaltigung auf 20 Jahre verlängern / Foto: © AFP/Archiv

Hubig will Verjährungsfrist bei Vergewaltigung auf 20 Jahre verlängern

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung auf 20 Jahre verlängern. "Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre. Das ist zu kurz", sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstagsausgaben). "Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre - so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch." Dies sollte "so bald wie möglich" angepasst werden.

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Vor der am Donnerstag beginnenden Justizministerkonferenz in Hamburg plädierte die SPD-Politikerin zudem dafür, bei Fällen von sexueller Gewalt den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" ins Recht einzuführen. Nur dies schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent. Betroffene wären damit beispielsweise auch dann geschützt, "wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein 'Nein' artikulieren können".

"Bis 2016 war es so: Eine Vergewaltigung lag in der Regel nur dann vor, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt hatte", rief Hubig in Erinnerung. "Wir sind 2016 den wichtigen Schritt zu 'Nein heißt Nein' gegangen. Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt: 'Nur Ja heißt Ja' schützt die sexuelle Selbstbestimmung konsequent." Viele europäische Staaten hätten diese Regelung schon, sagte die Ministerin. "Ich sehe darin ein Vorbild."

S.Spengler--VB