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Drei Männer wegen Unterstützung der "Kaiserreichsgruppe" verurteilt
Wegen Unterstützung der sogenannten Kaiserreichsgruppe hat das Oberlandesgericht München drei Männer verurteilt. Ein 62-Jähriger wurde am Donnerstag wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Ein 60-Jähriger und ein 71-Jähriger wurden wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verurteilt.
Die Kaiserreichsgruppe soll unter anderem die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) geplant haben. Der Vorsitzende Richter Jochen Bösl nannte das Verfahren eine "Aufarbeitung der Corona-Spätfolgen". Die Angeklagten hätten den mit der Pandemie verbundenen Beschränkungen skeptisch gegenübergestanden. Daraus habe sich eine Ablehnung der staatlichen Ordnung und dann sogar die Bereitschaft entwickelt, die staatliche Ordnung der Bundesrepublik aktiv zu bekämpfen.
Der 62-Jährige soll für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Der 60-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, der 71-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten vorausgegangen - also eine Einigung über das maximale Strafmaß im Falle eines Geständnisses.
Die Kaiserreichsgruppe wollte durch Anschläge auf die Stromversorgung und die gewaltsame Entführung Lauterbachs bürgerkriegsartige Zustände auslösen und diese zur Beseitigung der Demokratie nutzen. Sie wurde 2022 von den Behörden zerschlagen, bundesweit gab es schon diverse Prozesse gegen Mitglieder.
Der 62-Jährige erstellte dem Gericht zufolge verschiedene Konzepte für die Gruppierung und "überarbeitete" unter anderem die Verfassung von 1871. Er erklärte sich bereit, nach dem Umsturz als Umweltminister tätig zu sein, so der Vorsitzende Richter Bösl.
Der 71-Jährige fungierte demnach als Administrator von Chatgruppen und verfasste unter anderem einen Brief an den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Er wäre im Falle des erfolgreichen Umsturzes zum Minister für öffentliche Arbeiten ernannt worden. Auch der 60-jährige Angeklagte sagte seine Mitwirkung zu und bot an, ein Ministeramt zu übernehmen.
In seiner Urteilsbegründung erklärte Bösl dem Gerichtssprecher zufolge, es sei zwar fraglich, ob tatsächlich Erfolgsaussichten bestanden hätten, das Deutsche Reich wiederzuerrichten. Das sei aber nicht Voraussetzung für die Strafbarkeit. Jeder dürfe "spinnen", wie er wolle, so der Richter. Die Grenze sei dort erreicht, wo Waffengewalt eingesetzt werden solle. Diese Grenze sei hier weit überschritten gewesen.
T.Suter--VB