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Bundesfinanzhof urteilt über Grundsteuer in Baden-Württemberg
Am Bundesfinanzhof (BFH) in München fällt am Mittwoch (09.00 Uhr) die erste Entscheidung über eine Grundsteuer in einem Bundesland. Es geht um das baden-württembergische Modell. Geklagt hatten Grundstückseigentümer, die seit der Reform mehr zahlen müssen als vorher. Sie werden unter anderem vom Bund der Steuerzahler unterstützt. (Az. II R 26/24 und II R 27/24)
Seit dem vergangenen Jahr gibt es neue Regeln zur Grundsteuer. Im November hatte der BFH bereits entschieden, dass das Bundesmodell bestehen bleiben kann. Dieses gilt in elf Bundesländern. Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern haben dagegen eigene Regelungen getroffen. In Baden-Württemberg wird nur der Grundstückswert zur Berechnung herangezogen, nicht das Gebäude. Ob das rechtens ist, soll nun der BFH beurteilen. Auch gegen die Grundsteuern anderer Bundesländer liegen dort noch Klagen.
G.Haefliger--VB