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Gericht: Betreiberin von Coronatestzentren muss vier Millionen Euro zurückzahlen
Eine Betreiberin mehrerer Coronateststellen in Nordrhein-Westfalen muss wegen unzureichender Dokumentation mehr als vier Millionen Euro an erhaltenen Vergütungen zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies eine Klage der Unternehmerin gegen entsprechende Bescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) weitgehend ab, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Frau hatte zwischen Juli 2021 und April 2023 mehrere Testzentren in Düsseldorf, Leverkusen und Solingen betrieben.
Nach Angaben des Gerichts erfüllte sie dabei zentrale Dokumentationspflichten der damaligen Coronavirustestverordnung nicht. So fehlten schriftliche oder elektronische Bestätigungen der Getesteten darüber, dass sie tatsächlich getestet worden waren. Die KVNO forderte deshalb bereits ausgezahlte Vergütungen in Höhe von rund 4,03 Millionen Euro zurück und setzte noch offene Auszahlungen aus. Das Gericht bestätigte dies nun überwiegend.
Angesichts der bundesweit hohen Ausgaben für Coronatests sei eine nachträgliche Kontrolle der Mittelverwendung besonders wichtig, um betrügerische Abrechnungen zu erschweren, hieß es zur Begründung. Die Dokumentationspflicht sei insofern rechtmäßig. Das Interesse an einer Nachprüfbarkeit der vorgenommenen Tests sei größer als das Vergütungsinteresse der Klägerin.
Teilweise hatte die Klage Erfolg. Verwaltungskosten in Höhe von rund 93.000 Euro darf die KVNO demnach nicht zurückfordern, weil diese Beträge nie an die Betreiberin ausgezahlt worden seien. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Nach Gerichtsangaben handelte es um die erste Entscheidung zu Rückforderungen gegen Coronatestzentren vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Dort seien derzeit noch 48 weitere Verfahren mit einem Streitwert von insgesamt rund 23 Millionen Euro anhängig.
N.Schaad--VB