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Private Altersvorsorge: Bundesrat macht Weg für Ablösung der Riester-Rente frei
Die Riester-Rente galt wegen hoher Verwaltungskosten und geringer Renditen als unattraktiv - jetzt wird sie von einer neuen privaten Altersvorsorge abgelöst. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg frei für das staatlich geförderte Vorsorgemodell. Es soll als weitere Säule neben der gesetzlichen Rentenversicherung mehr Menschen ermuntern, privat Geld fürs Alter zurückzulegen.
Die private Altersvorsorge werde damit "günstiger, einfacher und unbürokratischer", erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Unter anderem soll ein leicht verständliches Standardprodukt eingeführt werden, das auch Geringverdienern den Einstieg in die kapitalgedeckte private Vorsorge erleichtern soll. Darüber hinaus soll es eine Wahlmöglichkeit zwischen weiteren Modellen mit garantierten Auszahlungen und Angeboten ohne Garantien geben, bei denen über Anlagen etwa von Aktienfonds in einem Altersvorsorge-Depot höhere Renditen möglich sind.
Für jeden eingezahlten Euro soll es 50 Cent vom Staat dazugeben, bis zu einem Sparbeitrag von maximal 360 Euro. Bei einem Sparbeitrag von 360 Euro bis 1800 Euro im Jahr soll es 25 Cent staatliche Förderung je Euro geben. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von insgesamt 540 Euro. Weiterhin ist zudem ein Kinderzuschlag vorgesehen, bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro soll dieser 300 Euro im Jahr erreichen.
"Wir machen es für alle Generationen und alle Einkommen leichter, privat fürs Alter vorzusorgen", erklärte Finanzminister Klingbeil. Damit könnten "auch Menschen, die am Ende des Monats nicht hunderte Euro übrig haben", mehr von dieser Ergänzung zur gesetzlichen Rente profitieren. Dafür seien die auf maximal ein Prozent gedeckelten Abschluss- und Verwaltungskosten wichtig.
Verbraucherschützer halten diesen Kostendeckel immer noch für zu hoch. Sie hatten eine Begrenzung der Kosten auf maximal 0,5 Prozent gefordert und anhand von Beispielrechnungen untermauert, dass die Kosten von einem Prozent einen erheblichen Teil des Fördervorteils aufzehren könnten. Demnach könnte nach Angaben der Ratgeber-Plattform Finanztip ein halber Prozentpunkt höhere Gebühren über die Laufzeit eines Vertrags rund 28.000 Euro Vermögen kosten. In einem früheren Gesetzesentwurf hatte die Kosten-Obergrenze noch bei 1,5 Prozent gelegen, sie wurde nach Kritik von Verbraucherschützern abgesenkt auf ein Prozent.
Neu ist auch die Aufnahme von Selbstständigen in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen. Dies war unter anderem eine Forderung des Bundesrats gewesen. Rund 3,6 Millionen Selbständige erhielten nun erstmals vollen Zugang zu staatlicher Förderung, erklärte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bestehende Riester-Verträge blieben geschützt. "Genau diese Kombination aus Modernisierung und Verlässlichkeit ist wichtig", erklärte GDV-Vize-Hauptgeschäftsführer Moritz Schumann.
In einer zusätzlichen Entschließung begrüßte der Bundesrat die Reform ausdrücklich. Die Bundesregierung wird allerdings aufgefordert zu prüfen, ob das geplante Standardprodukt so ausgestaltet werden kann, dass Anlegerinnen und Anleger auch eine Variante wählen können, die Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt.
Als nächstes will die Bundesregierung die so genannte Frühstart-Rente auf den Weg bringen. Kinder und Jugendliche vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr sollen dabei ein individuelles Altersvorsorgedepot erhalten. Für dieses soll es monatlich zehn Euro vom Staat als Zuschuss geben. "Damit geben wir jungen Menschen schon früh ein Startkapital für die private Vorsorge mit", erklärte Klingbeil.
Bei der 2002 eingeführten Riester-Rente gelten die Regelungen als kompliziert und für Verbraucherinnen und Verbraucher teils schwer verständlich. Die Verwaltungskosten gelten zudem als hoch. Auch kann nur ein kleiner Teil der Beiträge risikoorientiert angelegt werden. Hohe Renditen sind damit kaum möglich.
L.Maurer--VB