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Gericht: Bewohner in Brandenburger Pflegeheimen haben Anspruch auf Einzelzimmer
Bewohner in Brandenburger Pflegeeinrichtungen müssen einem Gerichtsurteil zufolge in Einzelzimmern untergebracht werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Mittwoch in Berlin, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Nur aus fachlichen Gründen könne von der Einzelzimmerregelung abgewichen werden, etwa wenn der Wunsch nach gemeinsamem Wohnen bestehe oder eine Isolation drohe.
Geklagt hatte eine Betreiberin eines sogenannten Seniorenwohnparks mit einer Kapazität von 117 Pflegeplätzen, aufgeteilt in 27 Einzel- und 45 Doppelzimmer. Das Landesamt für Soziales und Versorgung verweigerte ihr die Anerkennung als Pflegebetrieb, der den Anforderungen der Brandenburger Strukturqualitätsverordnung standhält.
Die Betreiberin reichte daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus ein. Dieses lehnte die Klage im Mai 2025 ebenso wie nun das OVG ab. Nach Auffassung des OVG sieht die Strukturqualitätsverordnung vor, dass Bewohner in Einzelzimmern untergebracht werden, um ihre Privat- und Intimsphäre zu schützen.
G.Schmid--VB