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Fehlender Vaterschaftsurlaub in Deutschland wird Fall für Europäischen Gerichtshof
Fehlender Vaterschaftsurlaub in Deutschland wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellte den europäischen Richterinnen und Richtern am Mittwoch die Frage, ob zusätzlich zu Elternzeit und Elterngeld ein bezahlter Vaterschaftsurlaub eingeführt werden muss. Eine Richtlinie der EU von 2019 sieht für Väter mindestens zehn Tage Urlaub um den Zeitpunkt der Geburt vor. (Az. 1 WB 27.25)
Die EU-Kommission leitete 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, weil diese Richtlinie nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt worden sei. 2023 wurde dieses Verfahren aber abgeschlossen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums reichen die deutschen Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld aus, die Bundesrepublik müsse keinen zusätzlichen Vaterschaftsurlaub einführen.
Die frühere Bundesregierung plante eine sogenannte Familienstartzeit - eine zweiwöchige bezahlte Freistellung nach der Geburt eines Babys für den Partner oder die Partnerin der Mutter. Diese Pläne wurden aber nicht umgesetzt.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nun der Fall eines Bundeswehrsoldaten verhandelt, der im Januar 2024 Vater wurde. Nach der Geburt seiner Tochter beantragte der Major zehn Tage Vaterschaftsurlaub, bekam aber zunächst gar keinen. Stattdessen musste er seinen normalen Erholungsurlaub einsetzen. Später wurde ihm nachträglich ein Tag Sonderurlaub gewährt.
Vor Gericht will er erreichen, dass er nachträglich weitere neun Tage Sonderurlaub bekommt. Die Richterinnen und Richter in Leipzig setzten das Verfahren nun aus und stellten dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen. Sobald diese beantwortet sind, geht das Verfahren am Bundesverwaltungsgericht weiter.
Im September 2025 entschied bereits das Verwaltungsgericht Köln, dass Bundesbeamte Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub hätten. Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
H.Gerber--VB