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Bessere Ersteinschätzung: Neue Notfallversorgung soll Rettungsstellen entlasten
Lange Wartezeiten, Bagatellfälle und fehlende Ressourcen für echte Notfälle: Die Bundesregierung will die Zahl der in den Rettungsstellen der Krankenhäuser behandelten Menschen deutlich reduzieren. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Reform der Notfallversorgung, die vor allem auf eine bessere Ersteinschätzung setzt, damit Patientinnen und Patienten die Notaufnahmen gar nicht erst aufsuchen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte indes, für den Ausbau der Ersteinschätzung seien keine Ressourcen da.
"Wir brauchen ohne Wenn und Aber eine flächendeckende Notfallversorgung, die im Ernstfall auch schnell Hilfe leistet", stellte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Mittwoch klar. Zugleich sei "in ganz vielen Fällen eben nicht das Krankenhaus" der Ort, wo den Patientinnen und Patienten bestmöglich geholfen werden könne. Daher müssten die Kliniken entlastet werden - letztlich ließen sich damit jährlich 1,2 Milliarden Euro einsparen.
Die Reform sieht vor, die Telefonnummer 116117 zu stärken - das ist die Nummer der Kassenärztlichen Vereinigung für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, die mit Terminen weiterhilft. Nun soll über die Nummer auch eine Akutleitstelle erreichbar sein, die eine Ersteinschätzung vornimmt und über die weitere Behandlung entscheidet. Das soll auch mit Hilfe der Vernetzung mit den Stellen der Notrufnummer 112 erfolgen. Diese bleibe grundsätzlich bestehen, besonders in ganz dringenden Fällen wie Herzinfarkten, sagte Warken.
Außerdem sollen in ganz Deutschland an ausgewählten Krankenhäusern sogenannte Integrierte Notfallzentren aufgebaut werden. Sie sollen nach den Plänen des Ministeriums aus einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, einer Notdienstpraxis und schließlich der Notaufnahme eines Krankenhauses bestehen. Ziel ist es, Behandlungen wenn möglich ambulant vorzunehmen, ohne die Notaufnahmen zu belasten. In den Notdienstpraxen sollen auch Medikamente für den akuten Bedarf verordnet werden dürfen.
Diese Maßnahmen sollen letztlich dazu führen, "kostenintensive Fehlinanspruchnahmen der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes" zu vermeiden, wie das Bundesgesundheitsministerium betonte. Das trage insgesamt zu einer Entlastung des Gesundheitssystems bei. In den Rettungsstellen werden derzeit jährlich etwa 13 Millionen Fälle akut versorgt. Mit den Reformen soll das Aufkommen um rund zehn Prozent reduziert werden.
Die Reform schreibt auch gesetzlich fest, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen rund um die Uhr eine Akutversorgung sicherstellen müssen, auch über die aufsuchende Versorgung zu Hause. Dabei sollen auch die Möglichkeiten der digitalen und telemedizinischen Versorgung ausgebaut werden.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterstützte das, mahnte aber an, dass ein Ausbau der Strukturen "mit Augenmaß erfolgen" müsse und die Kassenärztlichen Vereinigungen "nicht vor unlösbare Personal- und Organisationsprobleme stellen" dürfe.
Genau davor warnte aber bereits die KBV: Es gebe "für derartige Mehrfachstrukturen keine personellen Ressourcen", erklärten die drei Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. "Es hilft nichts, es trotzdem ins Gesetz zu schreiben." So würden Menschen unhaltbare Versprechungen gemacht. Die KBV argumentierte, es passe "hinten und vorne nicht zusammen", dem ambulanten Bereich im GKV-Stabilisierungsgesetz über fünf Milliarden Euro wegnehmen zu wollen und zugleich das Leistungsversprechen "aufzublähen".
Vielmehr müssten Patientinnen und Patienten in die Pflicht genommen und Missbrauch der Strukturen verhindert werden. Das forderte neben der KBV auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bezeichnete die Reform als "unrealistisch".
E.Burkhard--VB