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Europäischer Gerichtshof: Ungarisches LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Grundrechtecharta
Das hochumstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge gegen zentrale Bestimmungen die EU-Grundrechtecharta. Das urteilte der EuGH am Dienstag in Luxemburg in einem von der EU-Kommission angestrengten und von mehreren Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament unterstützten Verfahren. Das sogenannte LGBTQ-Gesetz war 2021 noch unter dem inzwischen abgewählten rechtsnationalistischen Regierungschef Viktor Orban erlassen und dabei mit dem Jugendschutz begründet worden.
Die ungarische Regelung verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Die englische Abkürzung LGBTQ steht für lesbisch, schwul, bisexuell, transgender und queer. Dem EuGH zufolge missachtet das Gesetz "insbesondere" das in der Grundrechtecharta fixierte Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung. Darüber hinaus liege eine Verletzung des Rechts auf Menschenwürde vor.
Die fragliche ungarische Gesetzgebung stigmatisiere und marginalisiere nichtheterosexuelle, cis- und transgeschlechtliche Menschen, stellte das höchste EU-Gericht fest. Schon der Titel des Gesetzes "bringt sie mit pädophiler Kriminalität in Verbindung, was geeignet ist, diese Stigmatisierung zu verstärken und hassgetriebenes Verhalten ihnen gegenüber zu schüren". Es behandle eine Gruppe von Menschen wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung "als eine Gefahr für die Gesellschaft" und stehe im Widerspruch zur "Identität" der EU.
H.Gerber--VB