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Gericht verbietet Hamburger Physiker Behauptung über Täuschung durch Drosten
Das Landgericht Hamburg hat dem Virologen Christian Drosten in einem Rechtsstreit um den Ursprung des Coronavirus mit dem Physiker Roland Wiesendanger erneut Recht gegeben. Die Pressekammer untersagte mit einem Urteil vom Freitag zwei umstrittene Äußerungen Wiesendangers, wie das Landgericht mitteilte. Der Klage Drostens wurde damit vollumfänglich stattgegeben. Bereits 2022 war in diesem Zusammenhang eine einstweilige Verfügung gegen Wiesendanger erlassen worden.
Hintergrund ist ein Interview Wiesendangers, der an der Universität Hamburg lehrt, mit dem Magazin "Cicero" aus dem Jahr 2022. Der Physiker warf dem an der Berliner Charité tätigen Drosten darin eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit über den Ursprung der Pandemie vor.
Dagegen ging der Virologe gerichtlich vor. Im Kern ging es um die Frage, ob das Sars-Cov-2-Virus natürlichen Ursprungs ist oder aus einem Labor stammt. Das Gericht bewertete die strittigen Äußerungen Wiesendangers als unzulässige Tatsachenbehauptungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
P.Staeheli--VB