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Bundestag lehnt Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab
Der Bundestag hat Gesetzentwürfe der Grünen und der Linkspartei abgelehnt, Schwarzfahren nicht mehr als Straftat zu verfolgen. Die beiden Gesetzentwürfe wurden am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen Union und SPD sowie der AfD in zweiter Lesung zurückgewiesen. Die SPD hatte allerdings in der Debatte erneut ihre grundsätzliche Unterstützung für eine Entkriminalisierung bekundet.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich erst vergangene Woche dafür ausgesprochen, Schwarzfahren nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Sie stellte dabei den Sinn der bisherigen Praxis von Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen infrage, die Strafgelder für Schwarzfahren nicht zahlen können. Zudem argumentierte sie mit der Überlastung der Justiz, zu der Verfahren wegen Schwarzfahrens beitrügen.
Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches eine Straftat. Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2024 mehr als 93.000 Fälle, in denen die Polizei wegen "Beförderungserschleichung" tätig wurde. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 wegen des Erschleichens von Leistungen 21.881 Menschen zu Geldstrafen verurteilt. Schwarzfahrer werden allerdings in dieser Statistik nicht gesondert ausgewiesen.
G.Frei--VB