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CDU-Generalsekretär lehnt Entlastungsprämie für Beamte kategorisch ab
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat die Zahlung der geplanten Entlastungsprämie von 1000 Euro an Beamte in Bund und Ländern kategorisch ausgeschlossen. "Das muss absolut verhindert werden", sagte Linnemann dem Sender Welt TV am Donnerstag. Dies sei keine Beamtenschelte. "Aber es kann nicht sein, dass dann die Steuergelder der Selbstständigen genutzt werden, damit Staatsbedienstete die Prämie bekommen."
Denn dann werde es "eine Ungerechtigkeitsdebatte" geben, wie seit Jahren nicht, sagte der CDU-Politiker. "Und deswegen darf es meiner Meinung nach keine Auszahlung an Beamte in Deutschland geben."
Linnemann äußerte zugleich Verständnis für den großen Unmut in der Wirtschaft über die Prämie: "Es wurde der Eindruck erweckt, dass das jeder Arbeitnehmer bekommt. Das ist Quatsch", sagte er. "Das ist ein Instrument, was man nutzen kann." Außerdem sei der falsche Eindruck entstanden, die Arbeitgeber wären dafür verantwortlich, dass die Arbeitnehmer entlastet würden. Das sei aber Aufgabe des Staates.
Am Montag hatte die schwarz-rote Koalition angesichts der hohen Spritpreise durch den Iran-Konflikt weitere Entlastungen verkündet. Dabei beschlossen CDU, CSU und SPD unter anderem, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten 2026 eine steuer- und abgabenfreie "Entlastungsprämie" von 1000 Euro zahlen können.
Der Deutsche Beamtenbund (dbb) hatte darauf am Mittwoch eine Auszahlung an alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gefordert und dabei auf die "Vorbildfunktion" des Staates verwiesen. Die SPD äußerte Sympathie für die Forderung, in der Union sah aber unter anderem Fraktionschef Jens Spahn (CDU) aber keinen finanziellen Spielraum für einen solchen Schritt.
Linnemann regte nun generell aber an, die bislang nur für 2026 geplante Bonus-Regelung auf das kommende Jahr auszudehnen: Die Unternehmen hätten dann die Chance, sie über einen Zeitraum von anderthalb Jahren zum Beispiel für den Fall von Auftragsspitzen zu nutzen, um Überstunden steuerfrei und sozialversicherungsfrei zu begleichen.
H.Weber--VB