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Urteil: Identitärer Rechtsanwalt darf nicht in Bundeswehr dienen
Ein Rechtsanwalt mit Nähe zur rechtsextremen sogenannten Identitären Bewegung darf laut einem Urteil nicht in der Bundeswehr dienen. Das Ansehen der Bundeswehr wäre dadurch ernsthaft gefährdet, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag mit. Es werde von allen Soldaten jeden Rangs erwartet, dass sie aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Diese Erwartung habe der Kläger enttäuscht. (Az.: VG 36 K 232/24)
2015 hatte dieser sich dazu bereit erklärt, sich zu Dienstleistungen für die Bundeswehr heranziehen zu lassen. Acht Jahre später erfuhr die Bundeswehr, dass er 2017 an verschiedenen Veranstaltungen der Identitären Bewegung teilgenommen hatte. Daraufhin wurde er nicht mehr zum Dienst herangezogen. Dies geschah zu Recht, wie das Gericht nun entschied.
Die Identitäre Bewegung war bereits 2016 als rechtsextremer Verdachtsfall vom Bundesverfassungsschutz beobachtet worden. Da er an den Veranstaltungen teilnahm und in den sozialen Netzwerken darüber berichtete, habe er sich öffentlich mit ihren Zielen solidarisiert. Die Zweifel an seiner Verfassungstreue habe er vor Gericht nicht ausräumen können.
B.Wyler--VB