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Ausnahmeregelung: Genehmigungspflicht für Auslandsreisen soll wegfallen
Keine Genehmigungspflicht mehr für Auslandsreisen: Das Bundesverteidigungsministerium hat am Donnerstagabend "klarstellende Regelungen" zu der im neuen Wehrdienst-Gesetz festgeschriebenen Regelung angekündigt. Damit werde "auch formal klar geregelt: Jeder Mann darf frei reisen", erklärte das Ministerium. Dies werde mittels Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und interner Verwaltungsvorschrift klargestellt.
In Kraft gesetzt werde dadurch eine Ausnahmeregelung, wodurch "Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen". Eine entsprechende Regelung hatte am Dienstag bereits die Bundeswehr in Aussicht gestellt und dazu geschrieben: "Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen sich nicht gesondert vor einem Auslandsaufenthalt abmelden."
Dies könne sich allerdings ändern, "wenn sich die Sicherheitslage verschärfen und der Wehrdienst verpflichtend werden sollte". Für diesen Fall habe das Verteidigungsministerium mit dem Gesetz vorgesorgt.
Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen Wehrdienstgesetz für Aufsehen gesorgt. Demnach müssen sich Männer zwischen 17 und 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte durch die seit Jahresbeginn geltende Wehrdienstreform grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen.
Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Beschlossen worden war eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge. Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe. Die Entscheidung für den Wehrdienst soll freiwillig bleiben, sofern angestrebte Personalziele erreicht werden. Hintergrund der Reform waren neue Nato-Vorgaben angesichts der erhöhten Bedrohung durch Russland.
D.Schaer--VB