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Bundeswehr will diese Woche Klarheit über Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen schaffen
Die Bundeswehr will rasch Klarheit in Bezug auf die Regelung zur Genehmigung von Auslandsreisen schaffen. Noch in dieser Woche solle eine generelle Ausnahme von der im neuen Wehrdienst-Gesetz festgeschriebenen Genehmigungspflicht erteilt werden, teilte sie am Dienstag auf ihrer Internetseite mit. "Es muss sich vor der Abreise niemand abmelden", stellte die Bundeswehr klar.
Am Osterwochenende hatte eine Regelung im neuen Wehrdienstgesetz für Aufsehen gesorgt. Demnach müssen sich Männer zwischen 17 und 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte durch die seit Jahresbeginn geltende Wehrdienstreform grundsätzlich von der Bundeswehr genehmigen lassen.
Die Bundeswehr schrieb dazu am Dienstag: "Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen sich nicht gesondert vor einem Auslandsaufenthalt abmelden." Das könnte sich allerdings ändern, "wenn sich die Sicherheitslage verschärfen und der Wehrdienst verpflichtend werden sollte". Für diesen Fall habe das Verteidigungsministerium mit dem Gesetz vorgesorgt.
Sollte eine Ausreisegenehmigung wieder erforderlich werden, wären die Karrierecenter der Bundeswehr für eventuelle Genehmigungen zuständig, erklärte die Bundeswehr. Hier müssten sich Männer zwischen 17 und 45 Jahren dann bei Aufenthalten über drei Monate eine Genehmigung einholen.
Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Beschlossen worden war eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung ganzer Jahrgänge. Ziel ist eine personelle Aufstockung der Truppe. Die Entscheidung für den Wehrdienst soll freiwillig bleiben, sofern angestrebte Personalziele erreicht werden. Hintergrund der Reform waren neue Nato-Vorgaben angesichts der erhöhten Bedrohung durch Russland.
N.Schaad--VB