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Geldstrafe wegen Tätigkeit für verbotene Reichsbürgervereinigung in Brandenburg
Das Landgericht Potsdam hat einen 66-Jährigen wegen der Betätigung für eine verbotene Reichsbürgervereinigung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Demnach hatte er zwischen Mai 2020 und Juli 2023 aktiv den organisatorischen Zusammenhalt der Vereinigung Geeinte deutsche Völker und Stämme unterstützt.
Diese war 2020 vom Bundesinnenministerium unter Verweis auf verfassungsfeindliche, antisemitische und rassistische Ziele verboten worden. Laut Behörden hatten die Anhängerinnen und Anhänger der bundesweit aktiven Gruppierung unter anderem die Errichtung eines eigenen Staatswesens geplant. Menschen, die gemäß der rechtsextremen Einstellung der Mitglieder nicht "deutscher Abstammung" sind, sollten entrechtet werden.
P.Vogel--VB