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Regierung erleichtert Ausfuhr von Rüstungsgütern an Golfstaaten und Ukraine
Angesichts der Kriege im Nahen Osten und in der Ukraine vereinfacht die Bundesregierung die Ausfuhr von bestimmten Rüstungsgütern in die beiden Regionen. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag mit sofortiger Wirkung eine neue, auf sechs Monate befristete Allgemeine Genehmigung (AGG) "für die Lieferung von Rüstungsgütern in bestimmte Länder zu Verteidigungszwecken" in Kraft.
Mit der zeitlich befristeten Genehmigung würden die Verfahren der Rüstungsexportkontrolle für die Ausfuhr dringend benötigter Rüstungsgüter in die Golfstaaten und die Ukraine "an die neuen Erfordernisse" angepasst, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. "Damit stellen wir schnelle und unbürokratische Ausfuhren zur Stärkung ihrer Verteidigungssysteme sicher und setzen so ein Zeichen der Solidarität."
Ziel sei es, "im Einklang mit administrativen Kapazitäten die schnelle Lieferung von Rüstungsgütern zur Luft- und Seeverteidigung in die Golfstaaten sowie die Ukraine risikobasiert weiter zu vereinfachen".
Bundesministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte dazu: "Die wahllosen Angriffe des Iran auf die Golfstaaten haben zur Folge, dass dort Rüstungsgüter vor allem zur Luftverteidigung dringend benötigt werden." Gleichzeitig bestehe der Bedarf der Ukraine zur militärischen Unterstützung insbesondere der Luftverteidigung fort.
Zu den von der AGG erfassten Bestimmungsländern zählen laut Wirtschaftsministerium Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Kuwait, Bahrain, der Oman sowie die Ukraine.
AGGs sind Ausfuhrgenehmigungen, die von Exporteuren in Anspruch genommen werden können, ohne beim BAFA zuvor einen Ausfuhrantrag stellen zu müssen. Zugelassen ist den Angaben zufolge die Ausfuhr "von Gütern zur Verwendung zur Luftverteidigung und zur Marineverteidigung (einschließlich Maßnahmen zum Schutz vor oder Beseitigung von Seeminen)".
Die AGG ist zeitlich befristet bis zum 15. September. Eine Registrierung ist erforderlich, kann jedoch "im Sinne der größtmöglichen Beschleunigung" bis zu 30 Tage nach der ersten Ausfuhr erfolgen. Die AGG sieht monatliche Meldepflichten für die ausführenden Unternehmen und weitere Bestimmungen vor.
B.Wyler--VB