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Gericht: Kündigung von Justizbeamtin wegen Beziehung mit Häftling in Hessen rechtens
Hat eine Justizvollzugsbeamtin eine Beziehung mit einem Häftling, darf sie laut einer Gerichtsentscheidung aus Hessen fristlos gekündigt werden. Sie habe das Vertrauen ihres Dienstherrn nachhaltig und endgültig zerstört, teilte das Verwaltungsgericht Darmstadt am Donnerstag mit. Es lehnte einen Eilantrag der Frau ab, weil sie mehrere beamtenrechtliche Dienstpflichten verletzt hatte. (Az.: 1 L 2791/25.DA)
Im Januar 2025 begann die Frau den Vorbereitungsdienst für den Justizvollzugsdienst. Ihren Lebensgefährten hatte sie schon zuvor kennengelernt. Er wurde im April 2025 von Spanien nach Deutschland ausgeliefert und saß seitdem in einem Gefängnis in Hessen. Er beantragte, seine in einem anderen Gefängnis arbeitende Freundin als Telefonkontakt registrieren zu lassen.
Noch am selben Tag informierte die Frau die Leitung ihrer Anstalt über die Beziehung. Obwohl sie in einem persönlichen Gespräch den Eindruck erweckt habe, den Kontakt zu dem Mann zu beenden, setzte sie die Beziehung fort. So schrieb sie ihm Liebesbriefe und schickte ihm Fotos von sich. Die Justizvollzugsanstalt entließ sie daraufhin fristlos aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Die geschah zu Recht, wie die Richter nun entschieden. Die Frau habe die Fortführung der Beziehung gegenüber ihrem Dienstherrn nicht offengelegt, obwohl dies dienstlich relevant gewesen wäre, hieß es. Damit habe sie gegen die Pflicht verstoßen, Vorgesetzte über für den Dienst bedeutsame Umstände zu informieren.
Von Vollzugbediensteten wird nach Ansicht des Gerichts eine professionelle Distanz zu Gefangenen erwartet. Näheverhältnisse könnten große Sicherheitsrisiken bergen. Dass die Frau in einem anderen Gefängnis arbeitete, ändere daran nichts.
R.Flueckiger--VB