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Mordanklage gegen 42-Jährigen wegen Tötung von Gerichtsvollzieher in Saarland
Knapp vier Monate nach der Tötung eines Gerichtsvollziehers bei einer Zwangsräumung im saarländischen Bexbach hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage gegen einen 42-Jährigen erhoben. Ihm wird unter anderem Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke vorgeworfen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Demnach soll der Mann den Gerichtsvollzieher im November bei der Zwangsräumung seiner Wohnung mit einem Jagdmesser erstochen haben.
Die vorherige schriftliche Ankündigung der Zwangsräumung soll er nicht zur Kenntnis genommen haben. Am Tattag habe er die Räumung zunächst verbal verweigert. Kurz nachdem der Gerichtsvollzieher die Wohnung betrat, soll der 42-Jährige aus Wut nach dem Jagdmesser gegriffen und unvermittelt auf das Opfer eingestochen haben.
Der Gerichtsvollzieher erlitt 13 schwere Schnitt- und Stichverletzungen. Diese hätten ihm "weit über das zur Tötung erforderliche Maß hinaus" Schmerzen bereitet. Die Staatsanwaltschaft geht deswegen auch vom Mordmerkmal der Grausamkeit aus.
Der 42-Jährige wurde in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen. Die Vorwürfe habe er eingeräumt. Es sei laut Anklage keine geplante Tat gewesen, stattdessen sei sie spontan aus der Räumungssituation heraus entstanden. Nach seiner Festnahme befand sich der 42-Jährige zunächst in Untersuchungshaft.
Da aber der Verdacht besteht, dass der Mann an einer psychischen Krankheit leidet, die mutmaßlich relevant für die Tat war, wurde er in einer Psychiatrie untergebracht. Über die Eröffnung des Verfahrens muss das Landgericht Saarbrücken entscheiden. Im Prozess dürfte dann zu klären sein, ob eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie anzuordnen ist.
K.Sutter--VB