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Nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: 467 Anträge auf Entschädigung
Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten sind 467 Anträge auf Entschädigung gestellt worden. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle betreut aktuell 463 Geschädigte, Angehörige, Hinterbliebene oder Nahestehende, wie es am Dienstag mitteilte. Als Beispiele nannte es psychotherapeutische Hilfe in Traumaambulanzen, medizinische Versorgung, Hilfe bei der beruflichen oder sozialen Reintegration, die Übernahme von Bestattungskosten und Leistungen für Hinterbliebene.
Am 20. Dezember 2024 war ein Mann mit einem Mietwagen über den Weihnachtsmarkt in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt gerast. Sechs Menschen starben, darunter ein neunjähriger Junge, mehr als 300 Menschen wurden verletzt. Seit November muss sich der mutmaßliche Täter in einem Prozess vor dem Landgericht Magdeburg verantworten.
Mit dem sozialen Entschädigungsrecht sollen Opfer einer Gewalttat im Inland unterstützt werden, damit sie gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen besser bewältigen können. Dem Landesverwaltungsamt zufolge wurden bisher 65 Entschädigungsfälle mit Grad der Schädigungsfolgen (GdS) vorläufig anerkannt.
Einmal wurde demnach ein GdS von 50 festgestellt und 64 Mal von 30. Je höher die Zahl ist, desto mehr Entschädigung steht den Betroffenen zu. Bei einem GdS von 30 sind es dem Amt zufolge monatlich 434 Euro. Weitere 62 Anerkennungen auf Entschädigung seien auf dem Weg zu den Betroffenen. In 18 Fällen habe es endgültige Entscheidungen bei vorübergehenden Gesundheitsstörungen ohne GdS-Feststellung gegeben.
Das Amt stehe weiterhin dauerhaft für Hilfe bereit, teilte es mit. Sein Präsident Thomas Pleye erklärte: "Die gesundheitlichen und seelischen Folgen eines solchen Anschlags zeigen sich bei vielen Menschen erst mit zeitlichem Abstand." Das Fallmanagement bleibe ein "dauerhaftes Angebot". Betroffene können den Angaben zufolge über das landeseigene Terminportal unkompliziert ein Beratungsgespräch vereinbaren.
T.Egger--VB