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CDU-Politiker Bilger weist Vorwurf der Zweckentfremdung bei Sondervermögen zurück
Unionsparlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) hat den Vorwurf des Wirtschaftsinstituts Ifo zurückgewiesen, wonach die Bundesregierung große Teile des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität zweckentfremdet habe. "Wir achten als Union sehr darauf, dass diese Mittel so eingesetzt werden, dass Probleme angepackt und gelöst werden", sagte der CDU-Politiker am Dienstag in Berlin. Er räumte ein, dass die Union die Mittelverwendung mit dem Koalitionspartner SPD öfter "hart ausdiskutieren" müsse.
Das Ifo-Institut hatte zuvor auf Grundlage eigener Berechnungen mitgeteilt, dass die im vergangenen Jahr aufgenommenen neuen Schulden "zu 95 Prozent nicht für zusätzliche Infrastrukturinvestitionen eingesetzt" würden. Das Institut erhob deshalb den Vorwurf der Zweckentfremdung.
Bilger zweifelte die vom Ifo genannten 95 Prozent an. Eine eigene Zahl wollte er nicht dagegenhalten. Er beteuerte aber, die Regierung sehe es als ihre Aufgabe, "für Investitionen zu sorgen". Die Koalition habe sich zum Ziel gesetzt, "dass mehr Wachstum entsteht, nicht nur aus den Schulden heraus".
Dies müsse auch das Ziel der Reform der Schuldenbremsen-Regelung im Grundgesetz sein, die Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten. An die Adresse der SPD sagte Bilger: "Der Koalitionsvertrag sagt nicht, dass wir die Schuldenbremse nochmal aufweichen müssen." Es gehe um eine Modernisierung mit dem Ziel, mehr Investitionen zu ermöglichen.
Bilger widersprach zudem Stimmen aus der SPD, die Zugeständnisse der Union bei der Reform der Schuldenbremse zur Bedingung für eine Zustimmung der SPD zu der von der Union gewünschten Reform des Wahlrechts machen wollen. "Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Schuldenbremse und Wahlrecht", sagte der CDU-Politiker. Es gebe in der Koalition auch "keine Vereinbarung, das beides im Einklang gelöst werden muss".
Skeptisch äußerte sich Bilger auch zu Forderungen aus der SPD, dass eine Wahlrechtsreform auch eine Paritätsregelung enthalten müsse - also eine Vorgabe zur gleichen Vertretung von Männern und Frauen in den Parlamenten. Der CDU-Politiker äußerte Zweifel, dass dies grundgesetzkonform wäre. Eine Paritätsregelung sei auch nicht im Koalitionsvertrag vereinbart, sagte Bilger.
R.Buehler--VB