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Millionenbetrug mit Coronatests in Berlin: 49-Jähriger zu langer Haft verurteilt
In einem Fall von Millionenbetrug mit Coronatests in Berlin ist ein 49-Jähriger erneut zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach ihn am Donnerstag des Betrugs in 67 Fällen schuldig. Unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung unter anderem wegen Vergewaltigung wurde er wie bereits im ersten Urteil in dem Fall zu einer Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der Mann, der 1998 aus der Türkei nach Deutschland gekommen war, betrieb laut Gericht in Berlin mehrere Kioske und andere Gewerbe. In 18 davon ließ er im Frühling 2021 Coronatestzentren registrieren, teils unter dem Namen von Strohmännern, in einem Fall sogar im Namen einer von ihm erfundenen Identität. In manchen Zentren wurden entgegen seinen Angaben gar keine Tests durchgeführt, in anderen weitaus weniger, als von ihm abgerechnet wurden.
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin bekam er für jeden angeblichen Test eine bestimmte Summe, insgesamt flossen fast zehn Millionen Euro auf Konten des Angeklagten oder auf faktisch von ihm geführte Konten. Laut Staatsanwaltschaft schaffte der Angeklagte davon rund sechs Millionen Euro in die Türkei - was sie dem Zugriff deutscher Behörden entzog.
Bereits am 27. März 2023 wurde der Angeklagte vom Landgericht Berlin wegen Betrugs verurteilt. Es ordnete die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 9,6 Millionen Euro an. Unter anderem die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Revision ein. Sie bemängelte, dass das Gericht die tatsächlich erbrachten Tests nicht in die Schadenssumme mit einbezogen hatte. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil daraufhin wegen Rechtsfehlern für einen Teil der Fälle auf, daher musste erneut verhandelt werden.
In dem nun neuerlich geführten Prozess beantragte die Staatsanwaltschaft, es bei der Strafe von acht Jahren und neun Monaten zu belassen und die einzuziehende Summe von rund 9,6 auf rund 9,7 Millionen Euro zu erhöhen. Dem folgte das Gericht.
Die Verteidigung verwies in ihrem Plädoyer auf den "dramatischen" Gesundheitszustand des Angeklagten. Während des Strafvollzugs sei er wegen eines Aderverschlusses nahezu erblindet, mutmaßlich aufgrund von Bluthochdruck. Die Verteidigung plädierte daher auf eine Verringerung der Freiheitsstrafe um ein halbes Jahr oder ein Jahr.
Mit angeklagt war die 48 Jahre alte Schwester des 49-Jährigen, weil sie ihre Daten und Personalien zur Verfügung gestellt hatte. Sie wurde im ersten Prozess wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Diese Strafe fiel nun etwas geringer aus. Das Landgericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.
S.Gantenbein--VB