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Keine Einkommensteuer auf Abfindung für Verzicht auf Pflichtteil
Auf Abfindungen, die für den Verzicht auf den Pflichtteil am Erbe gezahlt werden, wird keine Einkommensteuer fällig. Solche Zahlungen können nur der Schenkungsteuer unterliegen, wie der Bundesfinanzhof in München nach Angaben vom Donnerstag entschied. Sie gelten nicht als Einkommen, auch wenn sie in Raten gezahlt werden. (Az. VIII R 6/23)
Im konkreten Fall übertrugen die Eltern der Klägerin ihrem Bruder zu Lebzeiten unter anderem Anteile an einem Unternehmen und an einem Betriebsgrundstück. Der Bruder verpflichtete sich dazu, seiner Schwester ein sogenanntes Gleichstellungsgeld zu zahlen. Im Gegenzug verzichtete sie auf ihren Pflichtteil am späteren Erbe.
Der Bruder zahlte die Summe in zwei Raten. Das Finanzamt ging davon aus, dass die Frau dadurch steuerpflichtige Kapitalerträge erzielte. Sie zog vor Gericht. Der Bundesfinanzhof gab ihr Recht und erklärte, dass das Geld steuerlich einem Erbe gleichzustellen sei.
T.Ziegler--VB