-
Mbappés Elfmeter reicht: Frankreich ringt Paraguay nieder
-
Kreml: Putin sprach in Telefonat mit Trump über Lage in Ukraine
-
Trotz Saibari-Verletzung: Marokko beendet Kanadas WM-Reise
-
Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf mehr als 2900
-
US-Unabhängigkeitstag: Vance verbittet sich Kritik an den USA
-
"JUST&T MARRIED!" - Taylor Swift und Travis Kelce feiern Hochzeit mit rund 1000 Gästen
-
Pogacar geschlagen: Vingegaard stürmt ins erste Gelbe Trikot
-
Beginn der Trauerfeiern im Iran: Tausende Anhänger nehmen Abschied von Chamenei
-
Wimbledon: Zverev wieder im Achtelfinale
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und seine Kinder nach London
-
Ukraine greift St. Petersburg mit Drohnen an - Kiew dementiert russische Eroberung im Donbass
-
Formel 1: Antonelli holt Pole in Silverstone - Hamilton Dritter
-
Knieverletzung von Serena: Kein Williams-Doppel in Wimbledon
-
Wimbledon: Titelverteidigerin Swiatek ausgeschieden
-
Kreise: Prinz Harry reist ohne Meghan und seine Kinder nach London
-
AfD bestätigt Doppelspitze im Amt - und will in Zukunft regieren
-
König Charles: USA und Großbritannien werden weiter gemeinsame Werte verteidigen
-
Albanien: Menschenrechtler kritisieren Polizeigewalt bei Protesten
-
Merz kündigt Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an
-
Wimbledon: Mitfavoritin Rybakina scheitert in Runde drei
-
DTM: Thiim siegt - schwerer Unfall sorgt für Unterbrechung
-
"Rache"-Rufe und Tränen: Beginn der Trauerfeiern für Chamenei im Iran
-
"JUST&T MARRIED!" - Taylor Swift und Travis Kelce feiern Hochzeit mit zahlreichen Stars
-
Proteste gegen AfD-Parteitag: Veranstalter gehen von 50.000 Teilnehmern aus
-
AfD-Parteitag bestätigt Doppelspitze Weidel-Chrupalla klar im Amt
-
Papst ruft auf Lampedusa zu mehr Schutz und Integration von Migranten auf
-
Kiew dementiert Fall von Kostjantyniwka - Ukrainischer Drohnenangriff auf St. Petersburg
-
Feuer auf Großmarkt in Stuttgart unter Kontrolle gebracht
-
AfD-Doppelspitze im Amt bestätigt - Weidel mit mehr Stimmen als Chrupalla
-
Autozulieferer Continental verkauft Industriegeschäft an Investmentgesellschaft
-
US-Unabhängigkeitstag: Trump warnt vor "kommunistischer Bedrohung"
-
Vorbei an Hamilton: Antonelli gewinnt ersten Sprint
-
Tino Chrupalla mit rund 70 Prozent als AfD-Chef bestätigt
-
AfD formuliert auf Parteitag Machtanspruch - geplante Blockade des Treffens gescheitert
-
Kriege und Flaute: Bund plant 2027 höhere Ausgaben und Schulden als vorgesehen
-
Sport1: Auch Völler denkt an Rücktritt
-
"Wir sind die neue Volkspartei": Weidel formuliert Führungsanspruch für AfD
-
Kaufoption nicht gezogen: Palhinha kehrt zu Bayern zurück
-
Linken-Politiker wertet Anti-AfD-Blockade in Erfurt als "riesigen Erfolg"
-
Weidel erklärt AfD zur "neuen Volkspartei" und formuliert Führungsanspruch
-
Höcke erklärt Brandmauer für gescheitert - und attackiert "bunte Zivilgesellschaft"
-
"Ein Herz und eine Seele": Chrupalla beschwört Einheit der AfD-Parteispitze
-
Papst macht in Lampedusa auf Schicksal von Migranten aufmerksam
-
AfD-Parteitag eröffnet - Chrupalla: Partei steht bereit zum Regieren
-
Bild: Neuendorf und Watzke fliegen zu Klopp
-
AfD-Parteitag in Erfurt beginnt - massive Gegenproteste
-
Anti-AfD-Bündnis wertet Blockade als Erfolg - Erfurt "antifaschistische Hauptstadt"
-
Hitzewelle in den USA: Parade zum Unabhängigkeitstag abgesagt
-
Polizei: Rund 20.000 Menschen protestieren in Erfurt gegen AfD-Parteitag
-
Frankreich gegen Paraguay ohne Tchouaméni
Russland-Sanktionen: Betroffenen Anteilseignern darf Stimmrecht entzogen werden
Als Reaktion auf finanzielle Sanktionen gegen Anteilseigner darf eine Holding ihnen das Stimmrecht entziehen. Das Einfrieren ihrer Gelder hindert sie daran, an der Hauptversammlung teilzunehmen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Es ging um die Tochtergesellschaft einer russischen Bank. (Az. C-465/24)
Die EU verhängte 2022 Sanktionen gegen die Bank. Die Gelder der Tochter wurden eingefroren. Diese hält knapp 42 Prozent der Anteilszertifikate einer Holdinggesellschaft in den Niederlanden. Die Stiftung, welche die Anteile verwaltet, verwehrte der sanktionierten Firma die Teilnahme die Ausübung ihres Stimmrechts. Diese wandte sich an die niederländischen Gerichte.
Der Obersten Gerichtshof befragte den EuGH. Dieser entschied nun, dass das Einfrieren von Geldern betroffene Anleger kategorisch und ohne weitere Voraussetzungen daran hindert, an einer Hauptversammlung der Anteilseigner teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben.
In einem zweiten Fall urteilte der EuGH über das Einfrieren von Vermögenswerten eines Unternehmens, das selbst nicht auf der Sanktionsliste steht. Seine Gelder können dem Urteil zufolge dennoch eingefroren werden, wenn es von jemandem kontrolliert wird, der auf der Liste steht.
Die Kontrolle über die wirtschaftlichen Ressourcen wird demnach vermutet, wenn derjenige mindestens 50 Prozent des Kapitals der Gesellschaft hält. Eine solche Auslegung sei notwendig, um das Ziel der Sanktionen zu erreichen, erklärte der EuGH. Betroffene müssten die Maßnahme aber anfechten können.
Im konkreten Fall ging es um einen Belarussen, gegen den Sanktionen verhängt wurden. Zwei litauische Banken froren daraufhin die Vermögenswerte einer litauischen Gesellschaft mit der Begründung ein, dass 50 Prozent ihres Kapitals von dem Belarussen gehalten werde. Das Unternehmen klagte und das Oberste Gericht Litauens befragte den EuGH.
In beiden Fällen entscheiden nun die nationalen Gerichte. Sie sind dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
R.Fischer--VB