-
Hurkacz gibt auf: Struff im Viertelfinale gegen Sinner
-
Balogun-Sperre aufgehoben: Belgien prüft "alle Optionen"
-
Hurkacz gibt auf: Struff im Viertelfinale
-
Sprecherin: Trump trifft bei Nato-Gipfel in Ankara Selenskyj und al-Scharaa
-
Trauerfeiern im Iran: Chameneis Sohn und Nachfolger fehlt auch am zweiten Tag
-
Wimbledon: Topfavoritin Sabalenka scheitert an Osaka
-
Festnahmen in Türkei vor Nato-Gipfel in Ankara - Kritik der Opposition
-
"Vieles für Arbeitnehmer drin": Klingbeil verteidigt Reformpaket
-
Waldbrände in mehreren Ländern Südeuropas: Lage in Südfrankreich besonders angespannt
-
Für 50 Millionen: Hoffenheimer Touré wechselt nach Newcastle
-
106. Sieg: Djokovic zieht an Federer vorbei
-
Machtdemonstration: Pogacar schenkt del Toro den Etappensieg
-
"Endlich!" Leclerc gewinnt Spektakel - Antonelli punktlos
-
Leclerc gewinnt Spektakel in Silverstone - Antonelli punktlos
-
US-Innenminister: Aufmarsch von Rechtsextremen ist Ausdruck von Meinungsfreiheit
-
Rund 1,5 Millionen Menschen feiern Christopher Street Day in Köln
-
AfD erhebt Machtanspruch und stärkt Doppelspitze - begleitet von Protesten
-
Anti-AfD-Proteste in Erfurt: Positive Polizeibilanz - Bündnis verteidigt Blockaden
-
Neue Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef Farage wegen nicht offengelegter Geschenke
-
Opec+ erhöht abermals die Ölförderquote
-
Waldbrand bedroht dritte Tour-Etappe
-
"Wir werden siegen": AfD-Spitze bekräftigt zum Ende des Parteitags Machtanspruch
-
Polizeibilanz zu Protesten gegen AfD in Erfurt: "Überwiegend friedlich"
-
Zehntausende Iraner nehmen Abschied von Machthaber Ali Chamenei
-
Proteste gegen AfD in Erfurt: Linkes Bündnis wertet Blockaden als Erfolg
-
Merz sieht Reformbereitschaft in Deutschland - und kündigt weitere Schritte an
-
Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien: Zehntausende fordern Regierungsrücktritt
-
Bei Rot über die Ampel: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Niedersachsen
-
Unbeschwerte Freizeit für alle: Spender zahlt in Schwalmstadt Freibad für Kinder
-
Rohr über afrikanische WM-Bilanz: "Das ist noch ein Manko"
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und die Kinder nach London
-
AfD-Parteitag in Erfurt fortgesetzt - Reden von Weidel und Chrupalla
-
Feier im Madison Square Garden: Taylor Swift und Travis Kelce haben geheiratet
-
Zweiter Tag der Trauerfeiern im Iran: Gebete an Chameneis Sarg ohne Modschtaba
-
250 Jahre USA: Trump feiert sich selbst und warnt vor "Kommunisten"
-
250 Jahre USA: Trump warnt vor Übernahme durch "Kommunisten"
-
Trump führt Telefongespräche mit Putin und Selenskyj über Lage in der Ukraine
-
250 Jahre USA: Trump-Rede wegen Gewitters verspätet
-
AfD-Parteitag geht mit Reden von Weidel und Chrupalla zu Ende
-
Hunderttausende Menschen zu CSD-Demonstration in Köln erwartet
-
Zehntausende protestieren in Albanien gegen Kushner-Bauprojekt - und gegen Regierungschef Rama
-
250 Jahre USA: Feiern in Washington wegen Gewitters unterbrochen
-
Mbappés Elfmeter reicht: Frankreich ringt Paraguay nieder
-
Kreml: Putin sprach in Telefonat mit Trump über Lage in Ukraine
Kasse muss nicht zahlen: Arzt darf sich keine Gebührenziffer ausdenken
Ärzte können sich für eine privat bezahlte Therapie nicht einfach eine Gebührenziffer ausdenken. Die gesetzliche Krankenkasse muss dann keine Kosten erstatten, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam nach Angaben vom Donnerstag entschied. Es ging um eine Immunadsorption, ein Blutreinigungsverfahren zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen.
Eine gesetzlich versicherte Patientin beantragte eine Immunadsorption bei ihrer Krankenkasse, die aber ablehnte. Die Patientin ließ sich auf eigene Kosten privatärztlich behandeln und reichte die Arztrechnungen zur Erstattung bei der Krankenkasse ein. Diese zahlte nicht.
Die Frau zog vor das Berliner Sozialgericht, wo ihre Klage keinen Erfolg hatte. Das Landesssozialgericht bestätigte die Entscheidung nun.
Denn der Arzt hatte in seiner Rechnung eine Ziffer für die Leistung angegeben, die in der Gebührenordnung für Ärzte nicht enthalten ist. Für eine Fantasieziffer müsse nicht bezahlt werden, erklärte das Gericht. Die Klägerin kann dagegen noch beim Bundessozialgericht in Kassel die Zulassung der Revision beantragen.
Gesetzlich Versicherte können sich für die sogenannte Kostenerstattung entscheiden. Dann zahlen sie zunächst selbst für die ärztliche Behandlung und reichen die Rechnung später ein. Die Krankenkassen übernehmen dann aber nur einen Teil der Kosten, die normalerweise höher ausfallen als beim üblichen Verfahren mit Gesundheitskarte.
N.Schaad--VB