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Oberstes US-Gericht erlaubt Kalifornien Neuzuschnitt von Wahlkreisen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat dem Bundesstaat Kalifornien erlaubt, für die Zwischenwahlen im November einen neuen Zuschnitt der Wahlkreise anzuwenden. Das von konservativen Richtern dominierte Gericht erlaubte am Mittwoch den Neuzuschnitt, von dem die Demokraten sich fünf zusätzliche Sitze im US-Repräsentantenhaus erhoffen. Das von den Demokraten regierte Kalifornien hatte damit auf eine Neuordnung der Wahlkreise im Bundesstaat Texas durch die Republikaner reagiert.
Das Gericht traf die Entscheidung einstimmig und lieferte keine Begründung. Da die Richter bereits den Weg für den Neuzuschnitt in Texas freigemacht hatten, war das Urteil erwartet worden.
Kaliforniens demokratischer Gouverneur Gavin Newsom begrüßte das Urteil. US-Präsident Donald Trump sei der Meinung, ihm stünden fünf weitere Abgeordnetensitze in Texas zu, erklärte Newsom. "Er hat diesen Krieg der Neuzuschnitte begonnen", erklärte der Gouverneur. "Er hat verloren, und er wird im November wieder verlieren", fügte er hinzu.
Auch in anderen Bundesstaaten gibt es Bestrebungen, die Wahlkreise neu zuzuschneiden. Trumps Republikaner haben derzeit eine knappe Mehrheit im Repräsentantenhaus. In der zweiten Kongresskammer, dem Senat, verfügen sie ebenfalls über eine Mehrheit. Für gewöhnlich erleidet die regierende Partei bei den Zwischenwahlen allerdings deutliche Verluste. Die Demokraten hoffen deswegen, das Repräsentantenhaus im Herbst zurückerobern zu können. Dies wollen die Republikaner mit dem Neuzuschnitt von Wahlkreisen verhindern.
Die Praxis des Wahlkreiszuschnitts aus politischen Motiven hat in den USA eine lange Tradition - und immer wieder auch den Obersten Gerichtshof beschäftigt. In der Regel werden die Wahlkreise alle zehn Jahre auf Grundlage von Zensusdaten über die Bevölkerungsstruktur neu festgelegt. Der Neuzuschnitt soll demografischen Veränderungen Rechnung tragen und die Verfassungsvorgabe erfüllen, dass alle Wahlbezirke innerhalb eines Bundesstaats in etwa die gleiche Bevölkerungszahl haben müssen.
H.Gerber--VB