-
Unfälle mit E-Rollern: Geschädigte sollen leichter Schadenersatz erhalten
-
Ultimatum: VW-Betriebsrat fordert Klarheit über drastische Sparpläne
-
Nach Sturz in Gelb: Träen muss bei Tour aufgeben
-
Bundestag beschließt Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen
-
Trauer und Racheschwüre bei Beerdigung von Chamenei in Maschhad
-
Tschechische Siegerin garantiert: Muchova und Noskova im Finale
-
Neue Angriffe: Schiffsverkehr in der Straße von Hormus bricht ein
-
Florida: Flughafen in Palm Beach nach Trump benannt
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke
-
43-km-Solo: Pogacar fliegt auf Tourmalet-Etappe in Gelb
-
Wimbledon: Muchova nach Nervenkrimi erste Finalistin
-
Amoklauf an Gymnasium in bayerischem Schongau: 16-Jähriger war polizeibekannt
-
An Mourinhos Seite: Khedira wird Co-Trainer bei Real
-
Monopolkommission kritisiert "Labyrinth" bei Stromhilfen - und sieht KI-Defizite
-
Staat zahlt künftig automatisch: Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld
-
13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen
-
Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht
-
"Wir liefern": Merz verteidigt Reformpolitik - Opposition wirft ihm Scheitern vor
-
Iran: Abschluss der Trauerfeierlichkeiten für Chamenei in Maschhad
-
Krawietz/Pütz verpassen Wimbledonfinale
-
Ein Revolver und sechs Patronen: Erdogans ungewöhnliches Geschenk beim Nato-Gipfel
-
USA billigen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland
-
Empfehlung für Basisimpfung gegen Coronavirus fällt weg - Auffrischung ab 75 Jahren
-
Betriebsrat und IG Metall machen mobil gegen drastische Sparpläne bei Volkswagen
-
Bundestags-Gutachten sieht hohe Kostenrisiken für Verbraucher durch Grüngasquote
-
Tübinger Oberbürgermeister Palmer wird Berater für Staatsmodernisierung in Baden-Württemberg
-
USA setzen Angriffswelle auf Iran fort - Teheran attackiert Ziele in der Golfregion
-
Scheinrechnungen mit Millionenschaden: Verdächtiger nach zehn Jahren verhaftet
-
Abbas setzt Parlamentswahl in Palästinensergebieten für den 28. November an
-
VW-Betriebsrat fordert vom Vorstand "ganzheitlichen Zukunftsplan"
-
Reaktor in südfranzösischem Akw Golfech wegen hoher Flusstemperaturen abgeschaltet
-
USA stimmen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zu
-
Grünes Licht aus Karlsruhe: Bundestag kann über Gesundheitsreform entscheiden
-
Eilklagen gegen Abstimmung über Reformen scheitern vor Bundesverfassungsgericht
-
Altes Heizungsgesetz wird abgeschafft - Heizungsförderung sinkt
-
Burnham zunächst weiter einziger Kandidat für Starmer-Nachfolge in Großbritannien
-
Bafög-Erhöhung kommt - aber erst später
-
Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Stopp von Kassenreform und Heizungsgesetz
-
Brand auf Nordseeinsel: Vogelwart als einziger Bewohner von Trischen gerettet
-
Die Königin der Rockballade: Britische Sängerin Bonnie Tyler gestorben
-
Koalition einigt sich auf Bafög-Erhöhung
-
Bund und Länder gründen Zentrum für Safe Sports
-
Klopp: Keine Ablöse für Red Bull - Mertesacker soll kommen
-
Absatz bei Porsche im ersten Halbjahr um 16 Prozent zurückgegangen
-
EuGH: Tagebuch der Anne Frank darf auf Niederländisch in Internet stehen
-
Bargeld per App: EU-Parlament stimmt für Einführung des digitalen Euro
-
SAP vermeidet EU-Wettbewerbsstrafe - Zusagen an EU-Kommission angenommen
-
Mehr Mieterschutz: Mieterbund begrüßt geplantes Gesetz - Kritik von Eigentümern
-
Britische Rocksängerin Bonnie Tyler gestorben
-
Vergütung von Dax-Aufsichtsratschefs 2025 im Schnitt bei 465.000 Euro
Mietwucher-App der Linken: Zwei Drittel der überprüften Mieten sind zu hoch
Ein großer Teil der über die "Mietwucher-App" der Linken überprüften Mieten ist nach Angaben der Partei zu hoch. Wie aus Daten des Portals hervorgeht, nutzten bereits rund 250.000 Haushalte bundesweit die App, die seit Ende 2024 existiert. "Zwei Drittel der überprüften Mieten sind überhöht", teilte die Partei mit. Zuerst hatte das Portal Web.de am Samstag darüber berichtet.
Über die App können Haushalte prüfen, ob ihre Miete über dem gesetzlich vorgeschriebenen Maß liegt. Sie können zudem direkt über das Programm Beschwerde bei den zuständigen Behörden einlegen. Allerdings seien trotz der hohen Zahlen bislang lediglich 8500 Verdachtsmeldungen verschickt worden. Viele Haushalte meldeten die Überhöhungen nicht, "aus Angst ihre Wohnungen zu verlieren", teilte die Partei mit.
Die App hat mittlerweile 30 deutsche Städte integriert. Vermieterinnen und Vermieter begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie unangemessen hohe Mieten verlangen. Das ist dann der Fall, wenn sie Mieten verlangen, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigen. Ist sie um mehr als 50 Prozent höher, könnte eine Straftat vorliegen.
Die Anwendung des Gesetzes wird aber durch eine hohe Beweislast erschwert. Die Linke forderte vor diesem Hintergrund erneut eine Gesetzesreform.
L.Stucki--VB