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Wirtschaftsinstitut DIW schlägt stärkere Besteuerung von Unternehmenserben vor
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat sich mit einem eigenen Konzept in die Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer eingeschaltet. "Die überzogenen Privilegien bei den Superreichen werden abgeschafft, die Mehreinnahmen können genutzt werden, um die Erben kleinerer Vermögen zu entlasten", sagte DIW-Ökonom Stefan Bach der "Süddeutschen Zeitung" (SZ, Mittwochausgabe). Das Konzept soll eine Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen herstellen.
Bach mahnte jedoch Feingefühl an. "Bei der Streichung von Steuerprivilegien muss allerdings mit Augenmaß vorgegangen werden, um die Fortführung mittelständischer Unternehmen und deren Investitionen nicht zu gefährden, zumal in der aktuellen Wirtschaftskrise", sagte der Ökonom.
Das DIW will das Konzept, das der "SZ" vorlag, am Mittwoch veröffentlichten. Mit neuen Freibeträgen und Steuersätzen könnte der Fiskus mit dem Vorschlag 2,3 Milliarden Euro mehr einnehmen, allerdings würde die Steuerlast deutlich anders verteilt.
In einem vergangene Woche von der SPD-Fraktion vorgestellten Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer werden Millionen-Freibeträge für private Erben und Unternehmen sowie progressive Steuersätze vorgeschlagen. Außer aus der Union wurde auch von Seiten der Wirtschaft Kritik laut.
Nach dem SPD-Konzept soll es künftig einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Person geben, zusammengesetzt aus 900.000 Euro Erbe von Verwandten und 100.000 Euro von Dritten. Zusätzlich soll das selbstgenutzte geerbte Wohnhaus steuerfrei bleiben. Erst darüber hinaus soll Erbschaftsteuer anfallen, die progressiv ansteigt und damit hohe Erbschaften künftig deutlich stärker besteuert.
Der von der SPD vorgeschlagene Unternehmensfreibetrag soll fünf Millionen Euro betragen, außerdem soll die Steuerzahlung auf 20 Jahre gestreckt werden können. Das werde vor allem kleine und mittlere Firmen entlasten.
Während die SPD betont, dass der Großteil der Erben durch die Reform entlastet und stattdessen hohe Erbschaften belastet würden, fürchtet die Union umfassende Steuererhöhungen durch die Änderungen beim Betriebsvermögen, das bislang praktisch steuerfrei übertragen wurde.
P.Keller--VB