-
US-Gesandte Kushner und Witkoff am Wochenende mit Ukraine-Vorschlag in Moskau und Kiew
-
Trost von Merz, dann Eistonne: DBB-Frauen trotzen dem Frust
-
Alle Teams in Mailand: Formel 1 eröffnet 2027 gemeinsam
-
"Höhere Ziele": Kompany glaubt an Schalke
-
Panamakanalbehörde reduziert wegen El Niño Anzahl der täglich erlaubten Schiffe
-
Krimi in New York: Williams-Schwestern verlieren bei Comeback
-
Tetris distanziert sich von Online-Videospiel auf Internetseite des Weißen Hauses
-
Auch dank Bredlow: VfB siegt vor den Augen von Klopp
-
Verschollen geglaubte Habsburg-Juwelen erstmals in Kanada ausgestellt
-
Trump: Putin will Nato nicht angreifen - Gesandte mit Ukraine-Plan unterwegs
-
"Selbst schuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
"Selbst dchuld": Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Forscher: Tausende OpenAI-KI-Agenten kapern deutsche Website
-
Vor Abschied bei der UNO: Baerbock fordert erneut UN-Generalsekretärin
-
US-Prozess gegen mutmaßliche Kindsmörderin Lindsay Clancy geplatzt
-
Hannover verpasst zweiten Saisonsieg
-
Meloni feiert Amtszeit-Rekord und stimmt auf Wahlkampf 2027 ein
-
Böser Fehlstart in die Heim-WM: DBB-Frauen gehen unter
-
UN: Vertreibung im Westjordanland könnte Verbrechen gegen Menschlichkeit sein
-
Anschläge auf Umspannwerke: Polizei fahndet unter Hochdruck nach Verdächtigem
-
Medien: Musiala gegen Schalke im Kader
-
Angriff am helllichten Tag: Russische Drohne trifft Geheimdienst-Zentrale in Kiew
-
Zahl unerlaubter Einreisen im August auf niedrigstem Stand seit über fünf Jahren
-
US-Arbeitsmarkt im August robuster: Trump droht Notenbank Fed
-
Anschläge auf Umspannwerke: Dobrindt geht von "Klimaextremismus" aus
-
Weitere Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU vor Linkspartei
-
Nach Schusswechsel zwischen Geheimdiensten: Selenskyj kündigt Entlassungen an
-
Ohne Lenkrad und Pedale: US-Verkehrsbehörde nimmt Teslas Robotaxi unter die Lupe
-
Nach Angriff auf Berliner Senatsverwaltung: Hacker veröffentlichen gestohlene Daten
-
Frankreichs Regierung verzichtet auf verpflichtendes Einwegpfand
-
Russell vor Leclerc: Mercedes schlägt Ferrari in Monza
-
Bewährungs- und Haftstrafen in Prozess um Betrug bei Reinigungsfirma in Bayern
-
Abschiebezentren: Deutschland und weitere EU-Länder wollen Abkommen mit Drittstaaten bis Jahreswechsel
-
US-Außenminister Rubio reist nach Kolumbien, Ecuador und Peru
-
Hainer über Klopp: "So wünsche ich mir einen Bundestrainer"
-
Maggie Gyllenhaal: Marilyn-Monroe-Film besser ohne als mit KI gelungen
-
Russische Drohne trifft Geheimdienst-Sitz in Kiew
-
US-Unternehmen schaffen im August mehr Arbeitsplätze
-
Wundersame Rettung von zwei Verschütteten gut eine Woche nach Sturzflut in Nepal
-
Anschläge auf Umspannwerke: Bei Fahndung nach Verdächtigem Wohnhaus durchsucht
-
Iran-Krieg: US-Dieselpreis auf Höchststand
-
Vorwurf der Wahlfälschung in Seniorenheim in Sachsen-Anhalt nicht bestätigt
-
Schweiz: Fünf Freisprüche im Prozess um Bergsturz mit vier deutschen Todesopfern
-
Möglicher AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt sorgt in Bundes-CDU für Diskussionen
-
Exfreundin und Großmutter vergewaltigt: Hafturteil aus Hannover rechtskräftig
-
Thüringer BSW-Fraktion zerfällt: Koalition will trotz Parteiaustritten weiterarbeiten
-
Pünktlichkeit im DB-Fernverkehr im August kaum verbessert
-
WM-Revolution: DSV reagiert zurückhaltend, ÖSV ablehnend
-
Komiker Hape Kerkeling erhält Orden wider den tierischen Ernst
-
Oberverwaltungsgericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen
München muss Saal für Diskussion über BDS-Kampagne zur Verfügung stellen
Der Beschluss des Stadtrats von München, kommunale Säle nicht für Diskussionen über die propalästinensische Bewegung Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) zur Verfügung zu stellen, verletzt die Meinungsfreiheit. Er sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es wies damit die Revision der Stadt zurück. (Az. BVerwG 8 C 35.2)
Der Stadtrat hatte 2017 beschlossen, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zum Thema BDS zur Verfügung gestellt werden dürfen, weil die Kampagne antisemitisch sei. Die BDS-Bewegung ist nach ihrem Selbstverständnis gegen den Staat Israel gerichtet. Ein Bürger wollte eine Podiumsdiskussion über den Beschluss und die Gruppe abhalten, die Stadt vermietete ihm aber keinen Veranstaltungssaal. Dagegen klagte er.
Während das Verwaltungsgericht München seine Klage ablehnte, gab ihm der Verwaltungsgerichtshof in der Berufung recht. Die dagegen gerichtete Revision der Stadt München wiesen die Richterinnen und Richter in Leipzig nun zurück. Wie der Verwaltungsgerichtshof rechtsfehlerfrei festgestellt habe, schließe die Widmung des Saals kommunalpolitische Diskussionsveranstaltungen ein, erklärten sie.
Der Stadtratsbeschluss zu BDS-Veranstaltungen sei eine nachträgliche Beschränkung des Widmungsumfangs. Diese sei rechtswidrig und unwirksam. Bei der geplanten Veranstaltung sei auch nicht zu erwarten, dass Meinungsäußerungen in Rechtsverletzungen oder Gefährdungslagen umschlügen, so das Gericht.
Die Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht. Dieser müsse für Einzelpersonen und Kommunen eine Möglichkeit schaffen, "wachsendem Judenhass wirksam und rechtskonform entgegenzutreten", erklärte Präsidentin Charlotte Knobloch. "Das Recht auf freie Meinungsäußerung darf kein Recht auf Hass sein, das Extremisten, von welcher Seite auch immer, per Gesetz Tür und Tor öffnet." Das Urteil aus Leipzig bedeute einen "schweren Rückschlag" im Kampf gegen den zunehmenden Antisemitismus.
Der Bundestag hatte die BDS-Boykottaufrufe 2019 mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und den meisten Grünen verurteilt. Er stellte fest, dass Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung "antisemitisch" seien. Das Parlament forderte die Bundesregierung sowie Länder und Kommunen auf, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung zu unterstützen. Diese Einstufung der Kampagne als antisemitisch gelte zu Recht weiterhin, erklärte Knobloch nun.
N.Fournier--BTB