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Bericht: SPD will Erbschaftsteuer grundlegend reformieren
Die SPD will die Erbschaftsteuer in Deutschland einem Medienbericht zufolge grundlegend reformieren. Wie das ARD-Hauptstadtstudio am Montag unter Verweis auf ein Konzeptpapier der Partei berichtete, sollen große Vermögen künftig stärker besteuert, kleine und mittlere Erbschaften entlastet werden. Kern des Konzepts sei ein neuer Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Erben, der sich auf 900.000 Euro aus der Familie und 100.000 Euro von Dritten zusammensetze.
Selbst genutzte Eigenheime sollen demnach weiterhin steuerfrei vererbt werden, wenn die Erben dort wohnen bleiben. Für Unternehmen plant die SPD dem Bericht zufolge einen zusätzlichen Freibetrag von fünf Millionen Euro, um die steuerfreie Weitergabe von Familienbetrieben zu ermöglichen. Erst oberhalb dieser Grenze sollen Steuern anfallen, die zudem über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren gestundet werden könnten.
Über Freibeträge hinausgehende Erbschaften sollen den Angaben zufolge künftig stärker besteuert werden. Hierzu fänden sich im Konzept aber noch keine konkreten Steuersätze, berichtet die ARD.
Die Sozialdemokraten rechnen demnach mit Mehreinnahmen aus der Reform im niedrigen einstelligen Milliardenbereich, die in Bildung investiert werden sollen, etwa in die Modernisierung von Schulen und Hochschulen sowie in gut ausgebildetes Lehrpersonal. Ziel der Partei ist es damit laut Bericht, langfristig Innovationsfähigkeit, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken.
Die SPD will ihr Konzept für eine Reform der Erbschaftsteuer am Dienstag im Bundestag vorstellen. Forderungen der Sozialdemokraten nach einer stärkeren Besteuerung großer Vermögen waren in der Union, insbesondere bei der CSU, auf Ablehnung gestoßen.
Hintergrund der Debatte um die Erbschaftsteuer ist eine erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur bisherigen Regelung. Dabei geht es um die Frage, ob Privilegien für Firmenerben mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Denn Betriebsvermögen werden derzeit bei der Erbschaftsteuer gegenüber Privatvermögen bevorzugt behandelt.
M.Vogt--VB