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Infrastrukturausbau: Koalition will Umweltverbandsklagerecht einschränken
Infrastrukturprojekte in Deutschland wie Straßen, Schienen und Brücken sollen nach dem Willen der Koalitionsspitzen schneller gebaut werden können. Beim Koalitionsausschuss am Mittwochabend beschloss die Spitzenrunde, das Umweltverbandsklagerecht einzuschränken. "Naturschutz bleibt wichtig, aber er kann jetzt nicht mehr durch endlose Verfahren dringend notwendige Maßnahmen blockieren", betonte Kanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag zu dem Beschluss.
CSU-Chef Markus Söder nannte die beschlossene Abschwächung des Umweltverbandsklagerechts einen "richtig großen Schritt voran". "Irgendwelche NGOs von ganz woanders her" könnten in Zukunft nicht mehr Verfahren, an denen sie zuvor nie beteiligt waren, "im Nachhinein blockieren".
"Total wichtig" sei auch die beschlossene Freistellung der Elektrifizierung von Bahnstrecken bis 60 Kilometer von Umweltverträglichkeitsprüfungen. "Wenn wir endlose Umweltverträglichkeitsprüfung haben, dann dauert des, dauert des, dauert des", sagte Söder. "Und jede Maus, und jeder Lurch führt dazu, dass wir jahrelange Verzögerungen haben."
"Für Klagen gegen Infrastrukturprojekte gelten künftig klarere Regeln, etwa zur Streitbeilegung, zur Rolle der Behörden und zum Wegfall der aufschiebenden Wirkung", hieß es im Beschlusspapier zum Koalitionsausschuss. Einwendungen sollen demnach nur noch zählen, "wenn sich die betreffende Person oder Vereinigung bereits im Verwaltungsverfahren beteiligt hat". Dies beuge Missbrauch vor. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf will die Koalition "spätestens am 28. Februar 2026" beschließen.
Um "alle wichtigen Infrastrukturvorhaben" schneller zu bauen, soll die Regierung kommende Woche den Entwurf eines "Infrastruktur-Zukunftsgesetzes" im Kabinett beschließen, hieß es weiter in dem Ergebnispapier. Demnach sollen "alle Vorhaben zur Engpassbeseitigung bei den Bundesverkehrswegen, alle Schienenvorhaben, Vorhaben zum Neubau von Bundesautobahnen sowie zum vierstreifigen Neubau von Bundesstraßen, alle laufenden und fest disponierten Bundeswasserstraßen-Vorhaben, Ersatzneubauten von Brücken sowie den Neu- und Ausbau von dringend benötigten Lkw-Parkplätzen" in das "überragende öffentliche Interesse" gestellt werden.
M.Betschart--VB