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Franco A. wegen Anschlagsplanung zu Haftstrafe verurteilt
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat den Bundeswehroffizier Franco A. zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen der Planung eines Anschlags, Waffendelikten und Betrugs verurteilt. "Der Senat ist überzeugt, dass er zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat entschlossen war", sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller am Freitag bei der Urteilsverkündung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - A.s Verteidiger kündigte Revision an.
Nach Überzeugung des Gerichts wollte A. mit einer Gewalttat die Verhältnisse in Deutschland nach seinen rechtsextremen Vorstellungen beeinflussen. Mögliche Opfer waren demnach Politiker wie der frühere Außenminister Heiko Maas (SPD) und die damalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) sowie eine Menschenrechtsaktivistin.
A. habe ein "seit Jahren verfestigtes rechtsextremes und völkisch-nationalistisches" Weltbild, führte Koller aus. Für die von ihm wahrgenommene "Zersetzung der deutschen Nation" habe er Politiker und Menschen des öffentlichen Lebens verantwortlich gemacht, die er als flüchtlingsfreundlich empfunden habe.
Der inzwischen 33 Jahre alte A. gab sich mehr als ein Jahr lang als syrischer Flüchtling David Benjamin aus und täuschte so die deutschen Behörden. Das Gericht war sich aber nicht sicher, ob er den Anschlag auch unter dieser Scheinidentität begehen wollte, wie es ihm die Bundesanwaltschaft zunächst vorgeworfen hatte.
Koller zitierte ausführlich aus der Masterarbeit des Angeklagten, aus Notizen und seinen späteren Aussagen vor Gericht, um dessen völkisch-nationalistische, rassistische und demokratiefeindliche Überzeugungen zu belegen. Demnach befürchtete er einen Untergang der deutschen Kultur und des deutschen Volks durch Zuwanderung. Einmal schrieb er demnach, es zerreiße ihm das Herz, wenn er auf der Straße Deutsche mit ausländischen Partnern sehe.
A. besorgte sich Waffen und hortete Munition, nicht bei allen Gegenständen ist klar, woher sie stammen. Er befürchtete offenbar eine größere Katastrophe wie einen Krieg mit Russland oder China. Seine Handlungen ließen sich aber nicht mit der Zugehörigkeit zur Prepperszene erklären, sagte Koller weiter.
A. war 2017 am Flughafen Wien festgenommen worden, als er eine dort auf der Toilette versteckte Pistole holen wollte. Der Prozess gegen ihn begann im Mai vergangenen Jahres, seit Februar sitzt er wieder in Untersuchungshaft. Drei Monate der Haftstrafe gelten darum als abgegolten. Waffendelikte hatte A. vor Gericht gestanden, die Planung eines Anschlags und eine rechtsextreme Gesinnung aber bestritten.
Nun bleibt er vorerst in Untersuchungshaft. Die Bundeswehr hat ihn bereits suspendiert, nach der Verurteilung wird er sie wohl endgültig verlassen müssen. Gegen ihn laufe auch ein disziplinarrechtliches Verfahren, sagte eine Gerichtssprecherin. Wenn Verteidigung oder Bundesanwaltschaft tatsächlich Revision einlegen, wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen müssen.
O.Krause--BTB