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Wehrdienst: Jeder sechste 2008 geborene deutsche Mann ist Doppelstaatler
Jeder sechste 2008 geborene deutsche Mann hat laut einem Bericht der "Welt" noch eine weitere Staatsangehörigkeit. Die Zeitung berief sich am Montag auf Angaben des Statistischen Bundesamts. Das betrifft demnach diejenigen Männer, die den Gesetzesplänen der Bundesregierung zufolge ab dem kommenden Jahr zur Musterung für den Dienst bei der Bundeswehr verpflichtet wären.
Laut dem Bericht lebten zum Stichtag 15. Mai 2022 hierzulande 340.859 Männer mit deutschem Pass, die 2008 geboren wurde. Von ihnen verfügten demnach 56.693 Männer noch über mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit. Dies waren laut "Welt" 14.463 türkische Staatsbürger, 4141 polnische, 3857 italienische und 3691 russische Bürger. Es folgten Menschen mit Pässen aus Serbien, Marokko und Kasachstan.
Dem Bericht zufolge dürfte die Zahl der Doppelstaatler seither allerdings zugenommen haben, weil mit dem 2024 beschlossenen Staatsangehörigkeitsrecht der Grundsatz einer Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben wurde. Vor allem mit Blick auf Russland warnten Experten in der Zeitung vor möglichen Loyalitätskonflikten.
"Die Staatsangehörigkeitsreform von 2024 hat insbesondere die Entstehung deutsch-russischer doppelter Staatsangehörigen stark vereinfacht, was überhaupt nicht zur Zeitenwende passt", sagte der Wissenschaftler Matthias Friehe von der Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel. "Wer loyal zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland steht, kann nicht loyal zum Putin-Regime sein und umgekehrt", gab er zu bedenken.
Der Bremer Rechtswissenschaftler Ferdinand Weber äußerte in der "Welt" die Erwartung, dass in problematischen Fällen Männer nach der Musterung nicht zum Dienst bei der Bundeswehr herangezogen würden. Allerdings zeige dies, "dass die unbegrenzte Hinnahme von Mehrstaatigkeit neue Bürokratie nach sich zieht, weil sich mögliche Konfliktlagen multiplizieren können", sagte er der Zeitung. Dies betreffe sowohl Sicherheitsrisiken für die Bundesrepublik als auch mögliche Loyalitätskonflikte durch Einsätze im zweiten Heimatstaat für Betroffene.
Im neuen Wehrdienstgesetz ist vorgesehen, dass bei Männern und Frauen, die aufgrund freiwilliger Verpflichtung erstmalig in ein Wehrdienstverhältnis berufen werden sollen, "vor Beginn des Wehrdienstverhältnisses eine unterstützte Verfassungstreueprüfung durchzuführen ist", zitierte die "Welt" eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums. "Über die Frage, ob eine mehrstaatliche Person Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, entscheidet die für die Ernennung oder Heranziehung zuständige Stelle", sagte sie demnach weiter.
H.Weber--VB