-
Mit Neundarter: Littler im Viertelfinale des World Matchplay
-
Trump sagt libanesischem Präsidenten Unterstützung bei Friedensbemühungen mit Israel zu
-
Ukraine: Präsident Selenskyj entlässt Armeechef Syrsky
-
Tour-Sturz: Lipowitz erleidet Schlüsselbeinbruch
-
Frankreich lässt zwei verbotene Insektengifte unter Auflagen wieder zu
-
Frankreich beschließt als erstes EU-Land Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige
-
Frankreich beschließt Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren
-
Frankreich: Le Pen hat Revision gegen ihre Verurteilung eingelegt
-
"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert
-
Tour-Sturz: Lipowitz erleidet Schlüsselbeinverletzung
-
Trump: USA sind mit Iran "noch lange nicht fertig" - Atomanlage Pickaxe Mountain mögliches Ziel
-
Brite soll Ex-Ministerin Widdecombe mit 21 Hammer-Schlägen getötet haben
-
Guterres reist diese Woche nach Syrien - Erster Besuch eines UN-Chefs seit 2009
-
Trump will bei sich bei Blockade saudiarabischer Häfen um Huthis "kümmern"
-
Reiche gehen Lockerungen der EU-Regeln für Gas- und Ölimporte nicht weit genug
-
Neuer Premier Burnham kündigt Kostensenkungen für Briten an
-
Tour-Aus für Lipowitz: Sturzdrama überschattet Zeitfahren
-
Deutsche-Welle-Journalist Alican Uludag erneut in der Türkei festgenommen
-
Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten
-
Libanesische Armee stationiert Truppen in weiterer "Pilotzone"
-
Nach Gewalt bei Protesten in Indien: Gandhi fordert Rücktritt von Premier Modi
-
Universitätsklinikum Halle: Zwillinge mit zwei verschiedenen Geburtstagen
-
Caritas kritisiert Bundesregierung wegen Kürzungen bei humanitärer Hilfe
-
Deutsche-Welle-Journalist Uludag erneut in der Türkei festgenommen
-
Einnahmen aus Tabaksteuer im ersten Halbjahr 2026 zurückgegangen
-
Abgesetzter türkischer Oppositionsführer Özel kündigt Gründung einer neuen Partei an
-
Durchsuchungen bei ehemaliger Regierungspartei Fidesz in Ungarn
-
Eltern lassen Baby verhungern: Lebenslange Haft wegen Mordes in Schleswig-Holstein
-
Merz: Deutschland will mehr Gas aus Aserbaidschan beziehen
-
Bluttat mit sechs Toten in Stade: Verdächtiger begeht in Gefängnis Suizid
-
Wegen Gewalt: Deutsche Bahn verbietet Alkohol an allen Bahnhöfen
-
Neuer britischer Premier Burnham schafft Mehrwertsteuer auf Strom ab
-
Merz: Wegen Spahn-Nachfolge weitere Gespräche mit Söder und Fraktion geplant
-
Abnehmmittelhersteller Novo Nordisk verklagt Ely Lilly in den USA
-
Haftstrafe für Komplize von Reemtsma-Entführer Drach wegen Raubüberfälle rechtskräftig
-
20-Jähriger wegen antisemitischer Gewalttat in Bayern festgenommen
-
Sprung ins Wasser: Polizist rettet Zwergpudel auf Hafenbecken in Rheinland-Pfalz
-
Tebas rechnet ab: System Infantino "an der Wurzel krank"
-
Diensthund auf Mann losgelassen: Bewährungsstrafe für Polizistin in Hamburg
-
Pistorius bekräftigt Pläne zu Einstieg des Bundes bei Rüstungskonzern KNDS
-
Bluttat mit sechs Toten in Stade: Verdächtiger begeht Suizid
-
Adeyemi soll am Mittwoch in Barcelona vorgestellt werden
-
Struff nimmt Schwung mit nach Kitzbühel
-
Rohstahlproduktion in Deutschland steigt deutlich - aber Nachfrage bleibt niedrig
-
Fall Spahn bringt Bewegung in Debatte über Leihmutterschaften
-
Sexueller Missbrauch an Kindern: Digitale Gewalt nimmt zu - auch wegen KI
-
Deutscher Biermarkt schneidet schlecht ab: Ausstoß gesunken
-
Denk: Späte Dopingkontrollen nun auch beim Red-Bull-Team
-
Umfrage: Zwei von drei Berufstätigen sind im Sommerurlaub dienstlich erreichbar
-
Nordkorea bekräftigt Unterstützung für Russland im Ukraine-Krieg
Leibliche Mutter muss Kind auch nach Adoption Identität von Vater nennen
Auch nach einer Adoption ist die leibliche Mutter dem Kind gegenüber grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch im Fall einer Frau im Alter von Ende 30, die als kleines Mädchen adoptiert worden war. Die leibliche Mutter hatte angegeben, sich an keinen möglichen Erzeuger erinnern zu können. (Az. XII ZB 183/21)
Sie war bei der Geburt ihres Kindes erst 16 Jahre alt, wie der BGH ausführte. Nach der Adoption sahen sich die beiden erst 2003 auf Vermittlung des Jugendamts wieder. Die Tochter klagte vor Gericht die Auskunft über den leiblichen Vater ein - zunächst erfolglos vor dem Amtsgericht Stuttgart. Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte die Mutter dann dazu, alle Männer zu nennen, mit denen sie in der fraglichen Zeit Geschlechtsverkehr hatte.
Dagegen legte sie Beschwerde beim BGH ein, der diese nun zurückwies. Er verwies auf die Beistands- und Rücksichtspflicht von Eltern und Kindern. Der Staat sei außerdem dazu verpflichtet, den Einzelnen vor der Vorenthaltung von verfügbaren Informationen über die eigene Abstammung zu schützen. Es gehe hier nicht allein um die Durchsetzung finanzieller Interessen, erklärte der BGH. Vielmehr werde das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gestärkt.
Dabei spiele es keine Rolle, dass die Tochter Adoptiveltern habe. Das Auskunftsschuldverhältnis sei schon vor der Adoption entstanden. Die Mutter habe sich auch nicht darauf berufen, dass ihre Privatsphäre verletzt werden könne.
R.Adler--BTB