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Warken bringt Reform der Notfallversorgung auf den Weg
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bringt eine Reform der Notfallversorgung auf den Weg. Ein entsprechender Gesetzentwurf ging am Mittwoch in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien, wie es am Donnerstag aus Ministeriumskreisen hieß. Die Reform soll die aktuell stark beanspruchten Rettungsdienste und Klinik-Notaufnahmen entlasten. Dies soll unter anderem durch eine digitale Vernetzung der Notrufnummern 112 und 116117 sowie die flächendeckende Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) gelingen.
Diese sollen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis und einer Ersteinschätzungsstelle bestehen. Letzterer käme dabei eine zentrale Rolle zu: Sie soll Hilfesuchende an die passende Einrichtung verweisen, also zum Beispiel in die Notaufnahme. Geöffnet wären die Integrierten Notfallzentren rund um die Uhr.
Durch die Vernetzung der bundesweiten Notrufnummer 112 und der Rufnummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdiensts 116117 sollen Anrufende leichter in die für sie passende Behandlung vermittelt werden. Geplant ist zudem, dass akute Beschwerden teils schon am Telefon oder per Video eingeschätzt und geklärt werden. Die Betroffenen müssten dann gar nicht erst in eine Notdienstpraxis fahren.
Für die Digitalisierung von Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten will Warken Ministeriumskreisen zufolge als Anschubfinanzierung 225 Millionen Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes bereitstellen.
Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete, geht das Ministerium aber auch von massiven Einsparungen durch die Reform aus. Im ersten Jahr wird demnach mit knapp 300 Millionen Euro gerechnet, langfristig mit mehr als einer Milliarde Euro jährlich. Mit der Reform soll sich das Bundeskabinett laut FAZ Anfang nächsten Jahres befassen.
Warkens Amtsvorgänger, Karl Lauterbach (SPD), hatte bereits eine Reform der Notfallversorgung initiiert. Sie wurde aber aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr im Bundestag verabschiedet.
T.Ziegler--VB