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Haager Gericht verurteilt sudanesischen Milizenführer wegen Kriegsverbrechen
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat den sudanesischen Milizenführer Ali Mohammed Ali Abd-Al-Rahman der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig befunden. Abd-Al-Rahman, auch bekannt als Ali Kuschaib, sei zwischen August 2003 und mindestens April 2004 für mehrere Verbrechen, darunter Vergewaltigung, Mord und Folter, verantwortlich gewesen, urteilte der Gerichtshof in Den Haag am Montag. Das Strafmaß werde zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es sich bei Abd-Al-Rahman um einen ranghohen Kommandeur der sudanesischen Dschandschawid-Milizen handelte, die in den 2000er-Jahren die sudanesische Regierung im Kampf gegen Rebellen in der westsudanesischen Region Darfur unterstützt hatten. Dort hatten nicht-arabischsprachige Rebellen gegen die von der arabischsprachigen Mehrheit dominierte Regierung des damaligen Präsidenten Omar al-Baschir gekämpft. In dem Konflikt wurden nach UN-Angaben 300.000 Menschen getötet und 2,5 Millionen Menschen vertrieben.
Nach der Absetzung des langjährigen Machthabers al-Baschir im Jahr 2019 durch das sudanesische Militär floh Abd-Al-Rahman, der seit 2007 mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wurde, in die Zentralafrikanische Republik und stellte sich. Er wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bis zuletzt zurück und erklärte, er sei nicht Ali Kuschaib. "Ich kenne diese Person nicht", sagte er bei einer Gerichtsanhörung im Dezember 2024.
UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk begrüßte das Urteil gegen Abd-Al-Rahman. Es sende die Botschaft an die derzeitigen Kriegsparteien im Sudan, die sudanesische Armee von Militärherrscher Fattah al-Burhan und die RSF-Miliz seines früheren Stellvertreters Mohamed Hamdan Daglo, dass es "keine Streiffreiheit für Massenverbrechen gegen Zivilisten" geben könne. "Auch sie werden eines Tages für schwerwiegende Gesetzesbrüche zur Rechenschaft gezogen werden", erklärte Türk.
H.Gerber--VB