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EuGH-Gutachten: Unbefristetes Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder rechtens
Deutschland darf einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge ein unbefristetes Einreiseverbot gegen abgeschobene potenzielle Gefährder verhängen. Das EU-Recht stehe dieser Regelung im Aufenthaltsgesetz nicht entgegen, erklärte der zuständige Generalanwalt Jean Richard de la Tour am Donnerstag in Luxemburg in seinen Schlussanträgen. Es ging um den Fall eines Russen, der 2017 nach Russland abgeschoben wurde. (Az. C-446/24)
Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden bestand die Gefahr, dass er in Deutschland einen Terroranschlag begehen könnte. Er hatte zuvor mit Aufenthaltserlaubnis in Bremen gelebt. Der Bremer Innensenator erließ die Abschiebungsanordnung und ordnete ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland an. Dagegen geht der Russe vor deutschen Gerichten vor.
Nach deutschem Recht können Ausländer ohne vorhergehende Ausweisung abgeschoben werden, um eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik abzuwenden. Dann soll gegen sie in der Regel ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen werden. Das Oberverwaltungsgericht Bremen, wo der Fall inzwischen liegt, fragte den EuGH, ob die deutsche Regelung mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Der Generalanwalt gab nun seine Einschätzung ab und sah keine Probleme in der deutschen Regelung. Dabei müssten allerdings die Umstände des Einzelfalls in den Blick genommen werden, erklärte er. Ein Urteil ist das noch nicht, die europäischen Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft an der Einschätzung des jeweiligen Generalanwalts.
Ein Urteilstermin wurde noch nicht bekanntgegeben. Wenn der EuGH entschieden hat, muss das Bremer Gericht im Einzelfall urteilen. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden. Der Generalanwalt wies darauf hin, dass auch andere EU-Staaten ein unbefristetes Einreiseverbot für Gefährder vorsehen, weitere Länder hätten dieses zeitlich begrenzt.
E.Burkhard--VB