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Bundesverfassungsgericht gibt Häftling nach Interviewverbot in Gefängnis Recht
Das Bundesverfassungsgericht hat einem inhaftierten Straftäter Recht gegeben, der in einem Gefängnis in Nordrhein-Westfalen nicht von einem Journalisten für ein Interview besucht werden durfte. Die entsprechenden Entscheidungen verletzten ihn in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, erklärte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe. Der Mann verbüßt eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für das Ende der Haft ist Sicherungsverwahrung vorgesehen. (Az. 2 BvR 784/21)
Ein Journalist wollte mit ihm ein Interview zum Thema "Alternativen zur Strafhaft" führen. Nachdem er angefragt hatte, erstellte der psychologische Dienst des Gefängnisses ein Gutachten und kam zu dem Schluss, dass ein Interview aus psychologischer Sicht nicht zu empfehlen sei. Das Gefängnis lehnte die Anfrage ab.
Das Landgericht wies den Antrag des Inhaftierten auf gerichtliche Entscheidung zurück, das daraufhin angerufene Oberlandesgericht seine Beschwerde. Dabei habe das Landgericht aber den Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
Es könne nicht generell davon ausgegangen werden, dass ein Interview die Eingliederung des Gefangenen in die Gesellschaft behindere. Vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte dafür dargelegt werden.
J.Horn--BTB