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Urteil zu Corona-Impfpflicht für Soldaten wird am Donnerstag verkündet
Im Prozess um die Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten wird das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag seine Entscheidung verkünden. Das sagte der Vorsitzende Richter am ersten Wehrdienstsenat, Richard Häußler, am Mittwochabend in Leipzig. Es geht in dem Verfahren um die Klage zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen.
Die Soldaten sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. Einer der Kläger, Oberstleutnant Marcus B., sagte am Mittwoch, es gehe ihm "persönlich um Wahrheitsfindung". Die Militärführung sei "von Angst geleitet" und wolle die Soldaten schützen. Die Wirkung der Corona-Impfungen und die Nebenwirkungen würden aber nicht hinterfragt.
Die drei Anwälte der Klägerseite sagten in ihren Plädoyers, die Corona-Impfung "dient weder der Verhütung noch der Bekämpfung der Infektion". Sie bezeichneten die Impfung als "experimentelle genbasierte Injektion", die eine mangelnde Wirksamkeit und potenziell lebensbedrohliche Nebenwirkungen aufweise. "Die Pflicht der Soldaten zur Duldung einer Covid-19-Impfung muss gestoppt werden", betonte einer der Anwälte. Für die Regelung gebe es keine Rechtsgrundlage.
Die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Corona-Impfung für Berufssoldaten hingegen für rechtmäßig. Den Klägern fehle "jedweder Beweis", dass die Regelung fehlerhaft sei, erklärten sie. In der seit Mai laufenden Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte das Ministerium unter anderem argumentiert, die Regelung zu Basisimpfungen der Soldaten, zu der auch die angegriffene Corona-Impfung gehört, diene "insgesamt der Verhütung von entsprechenden Krankheiten". Es gehe auch darum, die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte sicherzustellen.
Seit Ende November besteht für Soldatinnen und Soldaten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht.
Das Bundesverwaltungsgericht ist in dem Fall in erster und letzter Instanz zuständig. Bereits zum Verhandlungsauftakt im Mai machte der Vorsitzende Richter deutlich, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betreffe. Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind demnach weitere Verfahren von Soldaten unterschiedlicher Einheiten zu dem Thema anhängig.
M.Ouellet--BTB