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Bundestag wählt drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht
Bei der Wahl neuer Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht haben alle drei Kandidaten der Koalitionsfraktionen die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag erreicht. Die Abgeordneten wählten am Donnerstagnachmittag die beiden SPD-Kandidatinnen Ann-Katrin Kaufhold und Sigrid Emmenegger sowie den Unions-Kandidaten Günter Spinner an das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Der erste Anlauf war im Juli gescheitert, was für erhebliche Verstimmungen in der Koalition gesorgt hatte.
Auf den bisherigen Arbeitsrichter Spinner entfielen bei der geheimen Abstimmung im Parlament 424 Ja-Stimmen bei 178 Nein-Stimmen und elf Enthaltungen. Für die Rechtswissenschaftlerin Kaufhold stimmten 440 Abgeordnete, 166 votierten dagegen, sieben enthielten sich. Die Verwaltungsrichterin Emmenegger kam auf 446 Ja-Stimmen, 161 Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen. Nötig waren jeweils eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen und mindestens die absolute Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags. Dafür war die Koalition mit ihren 328 Sitzen auf die Opposition angewiesen.
"Es ist eine große Erleichterung, dass es so gut geklappt hat", sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) nach der Abstimmung im TV-Sender Welt. Bis auf Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU), der in New York bei den Vereinten Nationen ist, hätten aus den Koalitionsfraktionen alle Abgeordneten an der Wahl teilgenommen, sagte Bilger. Es sei wichtig gewesen, "dass die Koalition steht", sagte Bilger.
Die Grünen hatten bereits im Vorfeld Zustimmung signalisiert, die Linken ließen ihr Abstimmungsverhalten beim Unions-Kandidaten Spinner offen, stellten aber ihre Unterstützung der beiden SPD-Nominierten in Aussicht. Die AfD lehnte im Vorfeld der Abstimmung die SPD-Kandidatinnen ab, unterstützen aber Spinner.
Mit der Wahl hat die Koalition nun im zweiten Anlauf die drei frei gewordenen Richterstellen am Verfassungsgericht neu besetzt. Der erste Versuch war vor der Sommerpause an den Vorbehalten der Union gegen die damalige SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf gescheitert. Die Wahl wurde abgesetzt, Brosius-Gersdorf verzichtete später auf ihre Kandidatur und die SPD nominierte Emmenegger nach. Der Vorgang belastete das Verhältnis der Koalitionsfraktionen in der parlamentarischen Sommerpause.
U.Maertens--VB