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Bundestag verweigert Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten Hausausweise
Der Bundestag hat mehreren Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten wegen des Verdachts auf verfassungsfeindliche Umtriebe die Erteilung von Hausausweisen verweigert. Die Anträge von drei Mitarbeitern auf Ausstellung eines Hausausweises seien abgelehnt worden, sagte ein Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Einem weiteren Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten sei die bereits erteilte Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Bundestages einschließlich des Intranets wieder entzogen worden.
Der Bundestag begründete die Entscheidungen damit, dass es bei allen Betroffenen für denkbar gehalten werde, dass das Betreten des Bundestages "zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte", wie es in einer Mitteilung hieß. "Grundlage dieser Entscheidung waren sicherheitskritische Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung." Mit einer Ausstellung der Ausweise wäre "ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages verbunden" gewesen.
"Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern machten eine Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich", erklärte Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU). Es dürfe bei allen, die "eigenständig Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen" des Bundestags haben, "keinen begründeten Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geben". Der Bundestag sei "ein offenes Parlament - gleichzeitig ist er der Raum unserer Demokratie, den wir besonders schützen müssen".
Der AfD-Fraktionssprecher wollte zu den Verdächtigungen gegen die Mitarbeiter inhaltlich nicht Stellung nehmen. "Da die Einstellung von persönlichen Mitarbeitern allein Sache der jeweiligen Abgeordneten ist, kann die Fraktion keine näheren Angaben zu diesen Fällen machen", sagte er. Die Fraktion werde die Abgeordneten aber "im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen".
M.Schneider--VB