-
Neuer Hoffnungsträger: Wagner unterschreibt in Hannover
-
Naomi Watts erhält bei Filmfestival in San Sebastián Preis für ihr Lebenswerk
-
Zverev müht sich zum deutschen Auftaktsieg beim Davis Cup
-
Bayern-Frauen schießen sich für Champions League warm
-
US-Abkommen mit Dänemark zu Grönland wird von jeder Seite als Erfolg verbucht
-
Trump setzt neues Sanktionspaket gegen Russland in Kraft
-
Joker Yardimci sticht: FCK siegt gegen Braunschweig
-
Der Club bleibt oben dran, Karlsruhe taumelt
-
Parlamentswahl: Russland meldet Cyberangriff auf elektronisches Wahlsystem
-
Entlastung für Verbrennerfahrer: Neuauflage des Tankrabatts sorgt für Kritik
-
Medwedew fordert "militärische Abschreckung" als Reaktion auf US-Sanktionen
-
Bericht: Geheime Technik von US-Tarnkappenjet F-35 nach Hongkong umgeleitet
-
CNN: KI-Fehler hätte fast zu US-Militäreinsatz gegen chinesisches Schiff geführt
-
"O'zapft is" nach zwei Schlägen: Bürgermeister Krause eröffnet erstmals Oktoberfest
-
Straßenlauf-WM: Meilen-Gold für Farken
-
Neuer Chef der Meyer Werft sieht Kreuzfahrtschiffbauer auf gutem Kurs
-
Nach Trumps Abrissdrohung: Menschenkette um das Kennedy Center in Washington
-
Italienische Fußball-Legende Sandro Mazzola gestorben
-
Google-KI Gemini hat während eines Tests Cyberattacken ausgeführt
-
WNBA: Fiebich gewinnt erstes Spiel nach Heim-WM
-
Trump setzt neue US-Sanktionen gegen Russland in Kraft
-
Kane bescheiden: "Lasse meine Taten auf dem Platz sprechen"
-
Angriff auf Polizeiwache in Pakistan: Zahl der Todesopfer auf 31 gestiegen
-
Bayern in Feierlaune auf die Wiesn: "Es sollte lustig werden"
-
Grüne kritisieren Tankrabatt als "Wahnsinn"
-
Bund der Steuerzahler fordert neuen Straftatbestand "Haushaltsuntreue"
-
Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich
-
Trump: Sohn hat russischem Geschäftsmann Geld für Hochzeitsfeier zurückgezahlt
-
Trump gibt Abkommen mit Dänemark über Grönland bekannt
-
Dänische Regierungschefin Frederiksen: Grönland-Deal ist "gut für die Nato und Europa"
-
Trump: Abkommen mit Dänemark gibt USA Kontrolle über Sicherheit Grönlands
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf und siegt zum Auftakt
-
Die Bayern schenken ein: "Anstich" von Musiala, Dreierpack von Olise
-
BBL: Meister Berlin dreht spät auf siegt zum Auftakt
-
Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus
-
Einigung auf Tankrabatt von 17 Cent je Liter bis Jahresende und Spritpreisdeckel
-
Im Rekordtempo: Kane erzielt 100. Bundesliga-Tor
-
Tankrabatt bis Jahresende von erneut 17 Cent pro Liter
-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
Nicht als Referendar zugelassen: Aktivist von rechter Partei scheitert mit Beschwerde
Ein Aktivist der rechtsextremistischen Kleinstpartei Der III. Weg ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen seine Nichtzulassung als Rechtsreferendar in Bayern gescheitert. Die Verfassungsbeschwerde ist nach dem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss unzulässig. Der Mann war in der Zwischenzeit in Sachsen zum Referendariat zugelassen worden und wurde Anwalt. (AZ. 2 BvR 350/25)
Er hatte ursprünglich in Bayern Jura studiert und wollte danach dort seine Ausbildung fortsetzen. Das Oberlandesgerichts Bamberg, wo er sich bewarb, lehnte aber ab - unter anderem weil der Bewerber führende Positionen bei der Partei innehatte und seine verfassungsfeindliche Haltung in Reden deutlich geworden sei. Außerdem habe er sich durch frühere Arbeit für die NPD und eine inzwischen verbotene Gruppe verfassungsfeindlich betätigt.
Der Mann ging dagegen mit einem Eilantrag und einer Klage vor, hatte aber weder vor dem Verwaltungsgericht Würzburg noch vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Erfolg. Auch eine erste Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheiterte. Obwohl er schließlich in Sachsen zum Volljuristen ausgebildet wurde, wandte er sich gegen die Ablehnung aus Bayern auch noch an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Dieses entschied im Oktober 2024 gegen ihn. Es erklärte, dass Rechtsreferendare sich nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden dürften. Referendare müssten Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht erfüllen. Gebe es begründete Anhaltspunkte dafür, dass jemand verfassungsfeindliche Ziele habe oder aktiv unterstütze, dürfe er keinen Rechtsstreit bearbeiten.
Gegen diese Entscheidung aus Leipzig und die Entscheidungen der Vorinstanzen wandte sich der Mann an das Bundesverfassungsgericht. Dieses nahm seine Beschwerde aber nicht zur Entscheidung an. Der Mann habe nicht erklärt, warum ihm aktuell ein Rechtsschutzinteresse zustehe.
G.Schmid--VB