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Polizisten sollen Geld einbehalten haben: Ermittlungen gegen Beamte in Düsseldorf
In Düsseldorf sollen vier Polizisten unrechtmäßig Bargeld von Tatverdächtigen einbehalten haben. Gegen die vier Beamten im Alter von 26 bis 38 Jahren werde wegen Diebstahls mit Waffen ermittelt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Düsseldorf und Duisburg mit. Zudem sollen sie demnach eine vorläufige Festnahme ohne ausreichende Rechtsgrundlage vorgenommen haben.
Gegen fünf weitere Beamte und eine Beamtin wird wegen Strafvereitlung im Amt ermittelt, weil sie das Verhalten ihrer vier Kollegen trotz Kenntnis nicht gemeldet haben sollen. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft weiter erklärten, betreffen die Vorgänge eine Dienststelle des Polizeipräsidiums Düsseldorf. Vor etwa einem Monat wurden dort "Unregelmäßigkeiten bei der Erhebung von Sicherheitsleistungen" festgestellt, was die Ermittlungen ins Rollen brachte.
Die strafrechtlichen Ermittlungen übernahmen aus Neutralitätsgründen Beamte der Duisburger Polizei. Diese beschlagnahmten die Mobiltelefone von vier Beschuldigten, deren Auswertung noch lief. Im Waffenfach eines verdächtigen Polizisten wurde zudem ein Beutel mit Drogen gefunden. Es wird geprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen Asservierungsvorschriften oder möglicherweise auch um eine Betäubungsmittelstraftat handeln könnte.
Die Polizei in Düsseldorf leitete nach eigenen Angaben beamtenrechtliche Maßnahmen gegen mehrere Verdächtige ein. Sechs Beamtinnen und Beamten sei nach Bekanntwerden der Vorwürfe das Führen der Dienstgeschäfte untersagt worden, teilten die Beamten in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt mit. Maßnahmen gegen weitere Beamtinnen und Beamte der Dienststelle würden geprüft.
Der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen bezieht sich darauf, dass die Beamten während der fraglichen Vorgänge ihre Dienstwaffen trugen. Erst in der vergangenen Woche wurden im niedersächsischen Hannover zwei Polizisten zu Haftstrafen verurteilt, weil sie Drogenhändlern bei fingierten Kontrollen über Jahre hinweg Bargeld abgenommen und behalten hatten, ohne dies zu protokollieren.
D.Bachmann--VB