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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Pension für in Spanien verurteilten Mörder
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Donnerstag (10.00 Uhr) in Leipzig über Ruhegehalt für einen verurteilten Mörder. Der inzwischen knapp 50-Jährige arbeitete als Bundesbeamter bei der Bundesagentur für Arbeit, bis er 2011 wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand ging. 2019 tötete er auf Teneriffa seine Frau und einen gemeinsamen Sohn. (Az. 2 C 13.24)
Er wurde in Spanien zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Arbeitsagentur erhob Disziplinarklage, um ihm die Pension aberkennen zu lassen. Denn automatisch verloren hätte er seine Rechte als Ruhestandsbeamter nur, wenn ihn ein deutsches Gericht verurteilt hätte. Vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte die Klage keinen Erfolg. Es erklärte, dass der Mann die Morde aus privaten Motiven begangen habe. Darum begründeten sie kein Dienstvergehen. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
T.Egger--VB