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Bundesregierung will Amtsgerichte stärken: Kabinett beschließt Gesetzentwurf
Die Bundesregierung will die Amtsgerichte stärken: Sie sollen künftig für mehr Fälle zuständig sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Justizministeriums beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Bislang entscheiden die Amtsgerichte laut Ministerium in zivilrechtlichen Verfahren mit einem Streitwert von bis zu 5000 Euro. Dies soll angehoben werden: So sollen sie künftig bei Streitwerten bis zu 10.000 Euro zuständig sein.
In die Zuständigkeit der Amtsgerichte sollen zudem generell bestimmte Streitigkeiten des Nachbarrechts fallen - unabhängig vom Streitwert. Die Amtsgerichte ermöglichten "an über 600 Standorten einen einfachen Zugang zum Recht – in Wohnortnähe und in der Regel ohne Anwaltszwang", erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) dazu. "Wir stärken die Amtsgerichte und erweitern ihre Zuständigkeiten."
Mit dem Gesetzentwurf sollen gleichzeitig andere Rechtsstreitigkeiten generell den Landgerichten zugewiesen werden. Das Justizministerium nennt hier beispielsweise Fälle zu Heilbehandlungen, Veröffentlichungen im Internet oder dem Vergaberecht. Das Ministerium will damit nach eigenen Angaben die Spezialisierung der Justiz fördern.
"Wir schaffen für die Landgerichte gezielt neue Zuständigkeiten für komplexe Verfahren", betonte Hubig. "So machen wir unsere Justiz bürgernäher und leistungsfähiger." Über den Gesetzentwurf muss als nächstes der Bundestag befinden.
L.Stucki--VB