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Abdeslams Anwalt: Höchststrafe für Beteiligung an Pariser Anschlägen "ungerecht"
Am Tag nach den Urteilen im Prozess zu den Terroranschlägen von Paris 2015 hat der Anwalt des Hauptangeklagten die Höchststrafe für seinen Mandanten als "ungerecht" kritisiert. "Es erscheint mir ungerecht, dass Salah Abdeslam dieselbe Strafe bekommt wie (der vermutlich getötete Drahtzieher der Anschläge) Oussama Atar", sagte Martin Vettes am Donnerstag dem Sender France Inter.
Atar war in Abwesenheit wie Abdeslam zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die praktisch nicht verkürzt werden kann. Der Anti-Terror-Staatsanwalt Jean-François Ricard hielt dem entgegen, Abdeslam sei mitverantwortlich für das Töten gewesen. "Die Strafe ist nicht hart, sie ist gerecht", sagte Ricard dem Sender France Info.
Die Richter hatten den 32-Jährigen als "Mittäter" verurteilt, der für "Morde im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung" mitverantwortlich sei. Sie gingen davon aus, dass er seinen Sprengstoffgürtel wegen eines technischen Defekts nicht gezündet habe. Seiner Aussage, er habe sich "aus Menschlichkeit" dagegen entschieden, schenkten sie keinen Glauben.
Ob Abdeslam in Berufung gehen wollte, blieb zunächst offen. Er hat zehn Tage Zeit, sich zu entscheiden. Ein zweiter Prozess würde wesentlich kleiner ausfallen. Er ist der fünfte Angeklagte überhaupt, der in Frankreich zu der Höchststrafe verurteilt wurde.
Die 19 übrigen Angeklagten wurden ebenfalls zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslang verurteilt. Überlebende und Angehörige reagierten erleichtert. "Wir haben den Eindruck, dass nun ein neues Kapitel beginnt", sagte Gérard Chemla, Anwalt mehrerer Nebenkläger. "Die Urteile waren sehr gut begründet", betonte er.
Nach der Verkündung des Urteils am Vorabend hatten einige der Opfer und Angehörigen Tränen in den Augen und fielen sich in die Arme. Abdeslam hatte während der Verlesung des Urteils vor sich hin gestarrt und die Arme verschränkt. Er zeigte keine Regung, als er sein Strafmaß erfuhr.
Bei den Anschlägen im Konzertsaal Bataclan, am Stade de France und in Pariser Straßencafés hatten die dschihadistischen Angreifer am 13. November 2015 insgesamt 130 Menschen getötet. Etwa 350 Menschen wurden verletzt. Die Angreifer feuerten mit Maschinengewehren auf die Menschen im Konzertsaal und in den Cafés, mehrere von ihnen zündeten Sprengstoffgürtel.
Von den 20 Angeklagten waren nur 14 im Prozess anwesend. Fünf der Angeklagten gelten als tot, ein weiterer sitzt in der Türkei in Haft.
Der Hauptangeklagte Abdeslam ist das einzige überlebende Mitglied der Terrorkommandos. Er hatte eines der drei Kommandos zum Stade de France gefahren. Nachdem er seinen Sprengstoffgürtel angelegt hatte, floh er nach Belgien, wo er 2016 gefasst wurde.
Der seit September dauernde Prozess hatte zahlreiche Rekorde gesprengt. Mehr als 2500 Zivilparteien hatten teilgenommen, gut 400 von ihnen sagten vor Gericht aus.
Einen Tag nach den Urteilen im Pariser Prozess sollten am Donnerstag in Brüssel die Urteile gegen 14 mutmaßliche Helfer der Paris-Attentäter gefällt werden. Ihnen wird vorgeworfen, sie zum Flughafen gebracht, in einer Wohnung versteckt oder falsche Papiere besorgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu vier Jahre Haft gefordert.
K.Brown--BTB