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Polizist in Rechtsstreit um "Aloha"-Tattoo vor Bundesverfassungsgericht erfolgreich
Ein bayerischer Polizist hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Bestätigung des Verbots einer Tätowierung auf dem Unterarm durch das Bundesverwaltungsgericht gewehrt. Das Bundesverwaltungsgericht müsse neu über den Fall verhandeln, erklärte eine Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe am Donnerstag. Dessen Entscheidung verletze den Mann in seinem Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. (Az. 2 BvR 1667/20)
Es ging um einen Rechtsstreit, der sich seit Jahren zieht. Der Polizeioberkommissar wollte sich 2013 den hawaiianischen Schriftzug "Aloha" tätowieren lassen, weil er ihn an seine Flitterwochen erinnere und ein Bekenntnis zu einem friedvollen Miteinander sei. Das Polizeipräsidium in Mittelfranken lehnte das aber ab.
Daraufhin zog der Polizist vor Gericht und scheiterte erst vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach, dann vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Seine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe hatte nun aber teilweise Erfolg.
Dem bayerischen Beamtengesetz lasse sich nicht "im Ansatz entnehmen", wie das Bundesverwaltungsgericht es auslege. Diese Auslegung widerspreche dem Wortlaut im Ergebnis sogar, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
Ein direktes Verbot für Polizisten, sich im sichtbaren Bereich tätowieren zu lassen, stehe dort nicht. Karlsruhe hob das Urteil darum auf, nun müssen die Richterinnen und Richter in Leipzig erneut entscheiden.
H.Seidel--BTB