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Verteidigung fordert Freispruch für ehemaligen Wachmann von KZ Sachsenhausen
Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers (KZ) Sachsenhausen vor dem Landgericht Neuruppin in Brandenburg hat die Verteidigung einen Freispruch für den 101-jährigen Angeklagten gefordert. Seinem Mandanten könnten keine konkreten Taten für seine Tätigkeit im Lager nachgewiesen werden, sagte Anwalt Stefan Waterkamp am Montag in seinem Plädoyer. Der Angeklagte Josef S. beteuerte in seinem letzten Wort erneut seine Unschuld. "Ich weiß nicht, warum ich hier bin", sagte der 101-Jährige. Er habe mit den Vorwürfen nichts zu tun.
S. wird Beihilfe zum Mord in mehr als 3500 Fällen vorgeworfen. Er soll zwischen 1942 und 1945 "wissentlich und willentlich" an der Ermordung von Lagerinsassen mitgewirkt haben. Laut Staatsanwaltschaft gehörte S. dem Wachbataillon des Lagers Sachsenhausen, in dem die SS ein großes Kontingent stationiert hatte, bis 1945 an.
Staatsanwalt Cyrill Klement erklärte in seinem Plädoyer Mitte Mai, dass sich für ihn die Anklagevorwürfe in vollem Umfang bestätigt hätten. Für ihn bestehe zudem kein Zweifel, dass der Angeklagte als Wachmann in dem KZ tätig gewesen sei. Er forderte für S. deshalb fünf Jahre Haft.
Dieser hatte im Verlauf des im Oktober vergangenen Jahres begonnenen Prozesses bestritten, in dem Lager tätig gewesen zu sein. In einer von seinem Anwalt vorgelesenen Erklärung gab er an, erst bei Kriegsende von Litauen nach Deutschland gebracht worden zu sein.
S. ist einem Gutachten zufolge nur eingeschränkt verhandlungsfähig - für zwei bis zweieinhalb Stunden am Tag. Aufgrund der Nähe zu seinem Wohnort findet des Prozess deshalb in Brandenburg an der Havel statt - und dort aus Platzgründen in der Sporthalle.
Wegen einer Erkrankung des Angeklagten fielen zuletzt mehrere geplante Verhandlungstermin aus. Am Dienstag soll nun ein Urteil fallen und damit der Prozess zu einem Abschluss kommen.
Den Fall des 101-jährigen KZ-Wachmanns hatte die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg im April 2019 der Staatsanwaltschaft Neuruppin übergeben. Diese erhob dann im Januar vergangenen Jahres Anklage.
T.Bondarenko--BTB